Rentner nutzte Urlauber-Not aus und kassierte 9000 Euro mit Parkplätzen – so ist die Rechtslage in Deutschland

Rentner verdient mit Parkplatz monatlich bis zu 9000 Euro – bis ihm die Polizei auf die Schliche kommt

Stand: 29.07.2026, 13:16 Uhr

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Ein Rentner verdiente sich jahrelang eine goldene Nase mit einem Parkplatz am Fährhafen. Jetzt muss er vor Gericht. So ist die Rechtslage in Deutschland.

 La Barre-de-Monts – Jeden Sommer das gleiche Spiel: Hunderttausende Urlauber wollen mit der Fähre zur autofreien Île d‘Yeu vor der französischen Atlantikküste übersetzen – und benötigen dringend einen Stellplatz auf dem Festland. Der einzige kostenlose Gemeindeparkplatz in Fromentine mit rund 120 Plätzen ist in der Hochsaison schon vor acht Uhr morgens restlos voll. Ein Rentner aus der Küstengemeinde La Barre-de-Monts in der Vendée erkannte die Lücke – und nutzte sie jahrelang aus.

Ein Pkw fährt aus einer Ausfahrt Parkplatz

In Frankreich hat ein Rentner mit Stellplätzen auf seinem Grundstück tausende Euro erwirtschaftet, allerdings ohne entsprechende Gewerbeanmeldung. (Symbolbild) © Zacharie Scheurer/picture alliance

Direkt neben dem Fährterminal bot der Mann Stellplätze auf seinem Privatgrundstück an. Seine Preise lagen unter denen der lizenzierten Anbieter, deren Tarife zwischen acht und zwölf Euro pro Tag liegen. Das Geschäft lief – und wie. „Die Anlage ermöglichte es, während der Tourismussaison täglich rund fünfzig Fahrzeuge aufzunehmen. Die monatlichen Einnahmen werden auf 7.000 bis 9.000 Euro in der Sommersaison geschätzt“, sagte die Gendarmerie Nationale laut dem öffentlichen Sender ICI. Auch Urlauberhotspots anderer Länder platzen in den Sommermonaten regelrecht aus allen Nähten.

„Einträgliches Geschäft“: Rentner macht tausende Euro mit Parkplatzvermietung

Das Geschäftsmodell des Rentners war simpel: Er zahlte nichts ab. Keine Einkommensteuer, keine Mehrwertsteuer, keine Genehmigungsgebühren. Das Gewerbe meldete er nie an, steuerliche Meldungen fehlten vollständig. Dazu soll er gegen städtebauliche Vorschriften verstoßen haben – der lokale Bebauungsplan verbietet die Umnutzung privater Grundstücke in der geschützten Küstenzone.

Der Fall des Mannes ist kein Einzelfall. Bürgermeister Pascal Denis beschreibt gegenüber ICI nüchtern: „Die Parkplatzfrage ist ein Dauerthema. Das gehört zur DNA der Gemeinde.“ In den Spitzenwochen Anfang August parken rund 3.500 Fahrzeuge auf privaten Stellflächen – dazu kommen Hunderte weitere in Privatgärten.

Seit einer Änderung des Bebauungsplans vor fünf Jahren dürfen Privatleute bis zu neun Fahrzeuge auf ihrem Grundstück abstellen. Nicht jeder hält sich daran. „Manche machen daraus ein einträgliches Geschäft. Die Gier kann Verhaltensweisen auslösen, die strafbar sind – aber Gendarmerie und Finanzamt sind dran“, so Denis. Der Rentner muss sich im Februar 2027 vor Gericht verantworten.

Dass das illegale Angebot so gut läuft, liegt auch am schlechten Ruf mancher offizieller Anbieter. Urlauber wie der Belgier Maximilien klagen: „130 Euro für die Woche sind nicht günstig. Man hat nun mal keine 36.000 Alternativen. Die sind ein bisschen in einer Monopolstellung“, schildert er dem öffentlichen Sender. Andere versuchen, das Bezahlen ganz zu umgehen, und parken auf Supermarktparkplätzen – bis zu zwanzig Minuten zu Fuß vom Hafen entfernt. Das kann aber etwa in Deutschland richtig kostspielig werden.

Apropos Deutschland: Legal wäre die Praktik des Rentners selbstredend auch hierzulande nicht. Es drohen rechtlich wohl gleich an mehreren Fronten Probleme. Werden eigens Stellplätze angelegt, müssen diese unter Umständen genehmigt werden, in Hessen etwa bei der Bauaufsichtsbehörde. Außerdem ist die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich, ansonsten ist laut § 146 der Gewerbeordnung (GewO) mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro zu rechnen.

Befände sich das Vorhaben in einer geschützten Küstenregion Deutschlands, wie im Fall des französischen Rentners, so könnte eine Genehmigung nach § 35 des Baugesetzbuches wegen der Beeinträchtigung öffentlicher Belange verwehrt werden. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, und muss mit einem satten Bußgeld rechnen. Diese unterscheiden sich laut Bußgeldkatalog.org je nach Bundesland. Wer etwa in Bayern eine Garage falsch nutzt, muss mit astronomischen Strafen rechnen.

Verkehrsschilder verstehen

Die Titelseite des PDFs mit verschiedenen Verkehrsschildern (Montage)

Das PDF erklärt 12 Verkehrsschilder. (Montage) © Ippen.Media & Funke Foto Services/Imago & Dreamstime/Imago & Chromeorange/Imago & PantherMedia/Imago

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Neben bau- und gewerberechtlichen Bedenken müsste man sich in Deutschland aber besonders vor dem Steuerrecht hüten. Erzielt man wie an der französischen Küste regelmäßig Einnahmen im vierstelligen Bereich, müssen diese in Form der Einkommens-, Gewerbe- oder gegebenenfalls Umsatzsteuer in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ansonsten macht man sich der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) schuldig. Je nach Höhe des hinterzogenen Betrags drohen in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Haft. (Quellen: ICI, Hessische Bauordnung, Gewerbeordnung, Baugesetzbuch, Bußgeldkatalog.org, Abgabenordnung) (jm)