Rechtsphilosoph Robert Alexy gestorben: Die Richtigkeit des Rechts
Mit zwei Büchern hob der Kieler Rechtsphilosoph Robert Alexy die analytische Theorie des Rechts in Deutschland im Alleingang auf ein grundlegend neues Niveau. In der „Theorie der juristischen Argumentation“, seiner im Jahr 1978 erschienenen Dissertation, suchte er nachzuweisen, dass die Begründungstechniken der Juristen keineswegs, wie von misstrauischen Philosophen seit Kant gern vermutet, bloß eine rhetorisch angereicherte Rabulistik darstellten. Gegen diese Verdächtigung rekonstruierte er die juristische Argumentation als Sonderfall einer allgemeinen praktischen Rationalität, in dem die interne Begründung der juristischen Normanwendung immer auf eine externe verweise, die an allgemeine moralische Standards anschließe.
Alexy legte damit einen eigenen Beitrag zur alten Frage vor, ob und inwieweit der Begriff des Rechts ohne Bezugnahme auf moralische Kategorien zu denken sei. Jürgen Habermas, auf dessen diskurstheoretisches Modell sich Alexy in dieser Grundlegung maßgeblich bezog, hatte das Recht in seiner „Theorie des kommunikativen Handelns“ (1981) noch als rein strategisch genutztes Instrument verworfen. Dass er nur ein Jahrzehnt später in „Faktizität und Geltung“ eine ganze politische Theorie um den Begriff des Rechts bauen konnte, verdankte sich in einem glücklichen intellektuellen Hin und Her auch der Lektüre der von ihm selbst inspirierten alexyschen Doktorarbeit.
Intellektueller Exportschlager des deutschen öffentlichen Rechts
Vielleicht noch einflussreicher geriet Alexys Habilitationsschrift, die „Theorie der Grundrechte“ aus dem Jahr 1985, in der er die bereits reichhaltige Grundrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts analytisch rekonstruierte. Als bahnbrechend kann seine Formalisierung der für das Verfassungsrecht besonders bedeutsamen Technik der Abwägung gelten, mit der er einem verbreiteten methodischen Zweifel eine transparente analytische Struktur entgegensetzte. Als eigenständige Variante einer Prinzipientheorie des Rechts wurde Alexys Modell zu einem der ganz wenigen intellektuellen Exportschlager des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik.
Alexy verband hier eine umfassende Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit einer hochabstrakten Begrifflichkeit, die auf die Theoriebildung des deutschen 19. Jahrhunderts ebenso zurückgriff wie auf moderne angelsächsische Modelle des subjektiven Rechts. Damit stellte er der auf Prinzipienkollisionen nicht eingerichteten Schwestertheorie Ronald Dworkins ein komplexeres und für viele Verfassungsordnungen besser anschlussfähiges Modell zur Seite. Auch die Verächter der Abwägung wussten nach der Lektüre Alexys genauer, wogegen sich ihre Kritik richten sollte.
Insbesondere in der spanischsprachigen Welt, in der Alexy mit zahllosen Ehrendoktorwürden geehrt wurde, gilt seine Theorie als Gipfelpunkt rechtlich relevanter Analytik. Sein Einfluss auf das deutsche Verfassungsrecht blieb in der Sache weniger offensichtlich, die Berührungsängste vor analytischen Argumenten waren und sind groß. Wie wirkmächtig Alexys Beiträge indes auch hier waren, zeigt sich schnell, wenn man die Begriffsschärfe der grundrechtsdogmatischen Literatur vor und nach Alexy vergleicht.
Bedeutsam war schließlich Alexys Intervention in die Debatte um die Bestrafung der sogenannten Mauerschützen nach 1989. Für den Rechtsmoralisten Alexy erfüllten die Normen des DDR-Rechts, die zu den Tötungen an der Mauer ermächtigten, nicht das elementare Erfordernis des Anspruchs auf inhaltliche Richtigkeit. Deswegen waren sie kein geltendes Recht, und die Verurteilung der Grenzsoldaten konnte nicht gegen das Verbot rückwirkender Bestrafung verstoßen – eine durchaus umstrittene Rekonstruktion, die aber von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht mit unterschiedlichen Nuancen vertreten wurde.
Alexy war ein liebenswürdiger, witziger, kunstsinniger Mensch mit Freude an subtilen Debatten in einer großen und getreuen deutschen und internationalen Schülerschar. Er starb am vergangenen Samstag kurz vor Erreichen seines 81. Geburtstages in seiner Wirkungsstätte Kiel.