Ronzheimer verlässt "Bild"-Chefredaktion und wird Springer-Creator

Neuer Job

Ronzheimer verlässt "Bild"-Chefredaktion und wird Springer-Creator

Axel Springer startet Creator-Plattform. Ronzheimer kündigt weitere Audio- und Videoformate an. Er sei aber weiter als Reporter in Kriegs- und Krisengebieten unterwegs

"Bild"-Vize Paul Ronheimer verlässt die Chefredaktion der "Bild"-Zeitung für die neue Springer-Plattform "Axel Springer Creators". Dort soll er "als erster Creator seine Podcast-Marke 'Ronzheimer' eigenständig innerhalb von Axel Springer weiterentwickeln", heißt es aus dem Konzern. Geplant sind weitere Audio- und Videoformate. Ronzheimer werde jedoch auch künftig als internationaler Reporter und Interviewer arbeiten, insbesondere in Kriegs- und Krisenregionen.

Ein Mann mit Brille und Bart, der einen dunklen Blazer und ein schwarzes Oberteil trägt, blickt direkt in die Kamera. Der Hintergrund ist unscharf und in dunklen Tönen gehalten.
Axel Springer startet eigene Creator-Plattform, Paul Ronzheimer ist als erster "Creator" mit dabei und gibt dafür seinen "Bild"-Vize-Chefredaktionsjob ab.

"Paul Ronzheimer zeigt, wie erfolgreicher Journalismus heute funktionieren kann: mit eigenen Formaten, einem direkten Draht zum Publikum und einer großen Reichweite auf unterschiedlichen Plattformen", sagt Claudius Senst, er ist Publishing-Vorstand bei Axel Springer.

Mit der neuen Plattform wolle man "diesen Weg auch anderen Journalisten ermöglichen. Wir geben ihnen die Freiheit, eigene Ideen umzusetzen, unterstützen sie mit den Möglichkeiten unseres Unternehmens und beteiligen sie am wirtschaftlichen Erfolg." (red, 20.10.2026)

Forum: 23 Postings

Ihre Meinung zählt.

Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.