„Viele Leben retten“: Warum deutsche Nachrichtendienste massiv gegen neue Putin-Bedrohung aufrüsten
„Russen können eine Menge“: Wie Deutschland beim Geheimdienst aufrüstet
Stand: 22.08.2026, 13:16 Uhr
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Deutschland rüstet BND und Verfassungsschutz erheblich auf – auch als Reaktion auf Putin. Derweil streiten Experten über die Frage: Birgt das Risiken für die Bürger?
Berlin – Bei den deutschen Nachrichtendiensten stehen historische Veränderungen an. Schon vor einigen Monaten hatte sich der CDU-Sicherheitspolitiker und Chef des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), im Interview mit unserer Redaktion für eine stärkere Vernetzung von Bundesnachrichtendienst oder Verfassungsschutz und anderen Sicherheitsbehörden ausgesprochen.

Ein Einschnitt, denn in Deutschland gilt ein striktes Trennungsgebot. Nach den Erfahrungen im Nationalsozialismus oder in der DDR soll so eine übermächtige „Geheimpolizei“ verhindert werden. Auch deshalb sammeln und analysieren die Dienste in erster Linie Informationen – greifen aber nicht offensiv ein. Doch angesichts der permanenten hybriden Bedrohung vor allem aus Putins Russland gibt es nun ein Umdenken. „Hypothetisches Beispiel: Durch engere Vernetzung und mehr Operativität wäre vielleicht nicht nur die Aufklärung einer feindlichen Drohnenfabrik möglich. Sondern auch der Eingriff in Konstruktionspläne. Wenn dann ein paar Dutzend Drohnen so konstruiert würden, dass sie nur noch im Kreis fliegen, könnte man viele Leben retten“, hatte CDU-Politiker Henrichmann seinerzeit argumentiert.
Jetzt ist klar: Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst sollen deutlich mehr Befugnisse erhalten, das Bundeskabinett hat dazu jüngst eine umfassende Reform beschlossen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik sollen Nachrichtendienste in bestimmten Fällen selbst operativ eingreifen können. Heißt: Der BND könnte zum Beispiel die IT-Infrastruktur einer ausländischen Macht manipulieren oder gar lahmlegen. Damit werden die Nachrichtendienste ein Stück weit mehr zu Geheimdiensten.
Putin-Bedrohung: Geheimdienste sollen gegen Russland-Attacke gewappnet sein
Aus der Opposition gab es Zuspruch und Kritik. Die Grünen etwa unterstützten die Pläne, aber man wolle die Details prüfen. „Von uns gibt es keinen Blankoscheck“, sagte Grünen-Co-Chef Felix Banaszak. Die Linken-Bundestagsabgeordnete Clara Bünger sagte indes: „Wer Nachrichtendiensten operative Eingriffsrechte, Sabotagebefugnisse und staatliche Hackbacks an die Hand gibt, plant eine neue deutsche Geheimpolizei.“
Mit solchen Formulierungen schieße man über das Ziel hinaus, findet der Staatsrechtler Philipp Austermann, der an der Hochschule des Bundes für Verwaltung lehrt. „Die Bedrohung hat zugenommen, Russen und Chinesen können technisch eine ganze Menge. Da muss man gegenhalten“, so der Jurist im Gespräch mit unserer Redaktion. Tatsächlich liege im Vorhaben potenziell ein Grundrechtseingriff vor – sowohl bei Auslandsangelegenheiten als auch im Inland. Den müsse die Bundesregierung stichfest rechtfertigen können. Nach seiner Ansicht könne das gelingen, denn: „Die Befugnisse dienen dazu, zu schützen, indem zum Beispiel Angriffsmittel lahmgelegt oder vernichtet werden. Und sie dienen nicht dazu, eine Regierung zu stürzen oder Menschen festzunehmen. Wer sich schützen darf, darf sich auch aktiv verteidigen, solange die Verhältnismäßigkeit stimmt.“
Eine Sorge von Kritikern: Was, wenn beispielsweise eine rechtsextreme Partei an die Macht käme? Gibt man ihr damit nicht Mittel an die Hand, auf leichterem Wege eine Geheimpolizei zu schaffen? „Wenn eine Partei die Regeln des Rechtsstaats ganz grundsätzlich nicht befolgen will, hindert auch die beste Regulierung nicht am möglichen Missbrauch“, sagt Austermann. Aktuell sehe er aber kein Missbrauchsrisiko, denn die Kontrolle über die Dienste werde erheblich ausgeweitet. So soll nach dem Willen der Bundesregierung die Kontrolle beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden: Das gerichtsähnliche Gremium soll Eingriffe vorab überprüfen und künftig auch für die nachgelagerte Kontrolle der Datenverarbeitung zuständig sein. (Quellen: CDU‑Bundestagsabgeordneter Marc Henrichmann, Staatsrechtler Philipp Austermann, dpa, eigene Recherchen)