Schattenflotte und Einreisekontrollen: Wo Deutschland alleine machtlos ist
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Nach dem gescheiterten Drohnen-Angriff am Leipziger Flughafen und Deutschlands Schuldzuweisung an Moskau forciert die Europäische Union neue Sanktionen gegen Russland. Die Außenbeauftragte Kaja Kallas sagte am Mittwoch bei einem Treffen der EU-Außenminister im irischen Wicklow, es liefen Vorbereitungen, um 1600 weitere Personen und Firmen mit Strafmaßnahmen zu belegen. Der Drohnen-Angriff von Leipzig habe „alle Merkmale von staatlich unterstütztem Terrorismus“.

Es geht jetzt um ein 22. Sanktionspaket der Europäischen Union, auf ein 21. Maßnahmenbündel hatten sich die Mitgliedsstaaten Ende Juli nach langem Ringen verständigt. Deutschland ist bei seiner Reaktion auf die Vorgänge von Leipzig auf die europäischen Partner angewiesen: Neben der Schließung des Russischen Hauses in Berlin und des Generalkonsulats in Bonn hatte Außenminister Johann Wadephul (CDU) am Dienstag auch angekündigt, der EU „neue Listungen von Personen im Kontext hybrider Angriffe“ vorzuschlagen.
Sanktionen: Fast immer trägt ein EU-Staat Bedenken vor

Der Tanker „Eventin“ liegt weiter vor der Küste der Insel Rügen. Der Tanker ist eines von mehr als 150 Schiffen der sogenannten russischen Schattenflotte, gegen die Sanktionen der EU gelten. Die „Eventin“ trieb im Januar 2025 stundenlang manövrierunfähig in der Ostsee. Nach früheren Angaben hat das unter Panama-Flagge fahrende Schiff rund 100.000 Tonnen Liter Öl an Bord. (zu dpa: „Eilverfahren eingestellt: Russischer Tanker weiter vor Rügen“).© Jens Büttner/dpa | Jens Büttner
Außerdem sollen die Einreisekontrollen für russische Staatsangehörige verschärft und „der Druck auf die russische Schattenflotte“ erhöht werden. Mit dem letzten Punkt ist gemeint, dass es Russland weiter erschwert werden soll, mithilfe von maroden Öltankern aus Drittländern westliche Embargos zu umgehen und so seine Kriegsmaschinerie in der Ukraine zu finanzieren.
Für konkrete Sanktionsbeschlüsse auf Ebene der Europäischen Union ist Einstimmigkeit im Ministerrat erforderlich. Die allerdings ist häufig nur mit großem Aufwand herzustellen, weil immer nationale Befindlichkeiten berührt sind.
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Im Rahmen des jüngsten Sanktionspakets etwa stand zur Debatte, ein generelles Einreiseverbot für gegenwärtige und ehemalige Angehörige der russischen Streitkräfte zu verhängen. Beschlossen wurde schließlich nur, dass dafür die Grundlagen geschaffen werden sollen. Um das Verbot tatsächlich in Kraft zu setzen, ist ein weiterer einstimmiger Beschluss notwendig. Frankreich und Italien hatten vor einem zu hohen Überprüfungsaufwand und rechtlichen Risiken gewarnt.
Griechenland wiederum setzte durch, dass Reedereien auch in Zukunft russisches Flüssiggas in Staaten außerhalb der EU transportieren dürfen, sofern die Verträge dafür vor Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine abgeschlossen worden sind. Die EU selbst will die Einfuhr von russischem Flüssig- und Pipelinegas 2027 komplett stoppen.
Auch ein stärkeres Vorgehen gegen Russlands Schattenflotte, wie von der Bundesregierung angestrebt, dürfte kein Selbstläufer werden. Denn auch hier sind ökonomische Interessen in Europa tangiert – etwa von Reedern, Maklern oder Finanzdienstleistern. Gleichwohl stehen inzwischen mehr als 670 marode Schiffe auf einer EU-Sanktionsliste, die beispielsweise unter den Flaggen von Ländern wie Panama, Liberia oder den Cook-Inseln fahren. Diese Schiffe, die auch ein großes Umweltrisiko darstellen, dürfen EU-Häfen nicht anlaufen. Zudem ist es beispielsweise untersagt, sie zu betanken oder zu versichern.