Gelogen im Parlament? Ex-Minister Scheuer vor Gericht – das droht ihm jetzt
Scheuer wegen Maut-Desaster vor Gericht: Einzigartiger Prozess startet – schwere Vorwürfe
Stand: 21.09.2026, 07:47 Uhr
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Ex-Verkehrsminister Scheuer steht wegen Falschaussage vor Gericht – als erster ehemaliger Bundesminister überhaupt. Drohen ihm fünf Jahre Haft?
Berlin – Es ist ein Montag, der in die deutsche Politikgeschichte eingehen könnte. Um 9:30 Uhr nimmt Andreas Scheuer vor der 38. Großen Strafkammer am Landgericht Berlin Platz – als erster ehemaliger Bundesminister überhaupt, der sich wegen einer mutmaßlichen Lüge vor dem Parlament strafrechtlich verantworten muss.

Der 51-jährige CSU-Politiker, der die Kameras zuletzt gemieden hat und heute als Lobbyist und Berater arbeitet, holt seine politische Vergangenheit mit voller Wucht ein.
Hat Scheuer im Parlament wegen der Maut gelogen? Genau das soll der Prozess jetzt klären
Der Kern des Vorwurfs: Scheuer soll vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestages bewusst gelogen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft ihm und seinem mitangeklagten Ex-Staatssekretär Gerhard Schulz vor, bei ihrer Befragung im Ausschuss falsche Angaben gemacht zu haben.
Konkret geht es um ein Treffen vom 29. November 2018: Die damals vorgesehenen Mautbetreiber sollen Scheuer und Schulz angeboten haben, den Vertragsschluss zu verschieben und erst das EuGH-Urteil abzuwarten. Scheuer sagte im Ausschuss: „Meiner Erinnerung nach gab es kein Angebot, mit der Unterzeichnung des Vertrags bis nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu warten.“ Die Staatsanwaltschaft hält das für eine strafbare Lüge.
Die Vorgeschichte kennen viele Deutsche schmerzhaft gut: Scheuers Prestigeprojekt Pkw-Maut scheiterte im Juni 2019 am Europäischen Gerichtshof – rechtswidrig, weil nur ausländische Fahrer zahlen, deutsche aber über die Kfz-Steuer entlastet werden sollten. Das Problem: Scheuer hatte die Verträge mit den Betreibern bereits Ende 2018 unterschrieben, noch vor dem Urteil. Die Folge für den Steuerzahler: 243 Millionen Euro Schadenersatz an die Betreiber, dazu weitere Kosten – insgesamt mehr als 300 Millionen Euro.
Bis zu fünf Jahre Haft möglich – doch Scheuers Anwalt kündigt harten Kampf an
Bei einer Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage nach § 153 StGB drohen Scheuer und Schulz jeweils zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe. Scheuers Anwalt Daniel Krause lässt keinen Zweifel an der Strategie: „Herr Scheuer ist zuversichtlich, dass seine Unschuld bestätigt wird. Dafür wird er kämpfen.“
Dass der Staat nun auch noch für Scheuers Anwaltskosten aufkommt, sorgt für Wirbel. Das Bundesverkehrsministerium bestätigt, dass es eine Anfrage Scheuers auf Kostenübernahme gibt – allerdings handelt es sich um ein Darlehen, das grundsätzlich zurückgezahlt werden muss. Übernommen wird zudem nur der gesetzliche Mindestsatz für Anwaltshonorare, keine teuren Staranwälte.
Das Gericht hat insgesamt zwölf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte laut Abendzeitung München bereits am 25. November fallen. Für beide Angeklagten gilt bis dahin die Unschuldsvermutung. (Quellen: ZDF heute, Abendzeitung München, eigene Recherche) (nmr)