Seit Assad-Sturz: Syrische Flüchtlinge in Österreich mit geringeren Asylchancen

Migrationspolitik

Während Syrerinnen und Syrer früher großteils Asyl bekommen haben, wird ihnen jetzt deutlich öfter lediglich subsidärer Schutz zugesprochen

7. August 2026, 06:25

Jubelnde Menschenmenge in Kassel mit mehreren syrischen Oppositionsflaggen (grün-weiß-schwarz mit drei roten Sternen). Menschen feiern auf der Straße nach dem Sturz des Assad-Regimes. Gebäude und Straßenbahn im Hintergrund.
Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien war die Freude unter Syrerinnen und Syrern groß.

Wien – Seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 haben sich die Schutzgewährungen für syrische Flüchtlinge in Österreich verschlechtert. Während früher der Großteil der Syrerinnen und Syrer Asyl bekommen hat, erhalten sie jetzt deutlich öfter lediglich subsidiären Schutz. In der Praxis ist dieser schlechter abgesichert als ein Asylbescheid. Insgesamt haben im ersten Halbjahr 2026 knapp 3.100 syrische Flüchtlinge subsidiären Schutz erhalten.

Damit liegen sie mit Abstand auf Platz eins. Es sind etwa doppelt so viele Personen, wie im selben Zeitraum Asyl bekommen haben (1.523). Subsidiärer Schutz wird dann gewährt, wenn die oder der Betroffene zwar nicht individuell verfolgt wird, aber bei einer Rückkehr ins Heimatland Lebensgefahr bzw. Folter droht. Wie Lukas Gahleitner-Gertz, Jurist und Sprecher der Asylkoordination Österreich, bestätigt, gilt für syrische Flüchtlinge seit Ende 2024 nicht mehr das Motiv der politischen Verfolgung. "Daher ist es seit dem Sturz des Assad-Regimes zu einer Abnahme von Asyl-Gewährungen unter Syrerinnen und Syrern gekommen", so der Experte.

Unterschiede im Aufenthaltsrecht

Personen, denen der Status des subsidiären Schutzes zuerkannt wird, kommt ein befristetes Aufenthaltsrecht in Österreich zu, zudem haben sie einen vollen und sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt und die Möglichkeit, einen Fremdenpass zu beantragen. Das Aufenthaltsrecht wird bei der erstmaligen Erteilung für ein Jahr gewährt. Im Gegenzug haben Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird und die Asyl bekommen, ein befristetes Aufenthaltsrecht von drei Jahren. Vor der geplanten Umstellung auf ein Kontingente-System, dessen genaue Ausgestaltung noch nicht feststeht, waren subsidiär Schutzberechtigte auch beim Familiennachzug deutlich benachteiligt. Sie konnten nahe Angehörige erst nach drei Jahren nach Österreichern holen, während das bei Asylberechtigten de facto sofort ging.

Die rechtliche Lage des Familiennachzugs bei Flüchtlingen ist aktuell weiter unklar. Seit 12. Juli ist der von der Regierung verfügte Stopp der Familienzusammenführung ausgelaufen. Doch eine Nachfolgeregelung gibt es noch nicht, womit sich das Innenministerium in diesem Bereich quasi im rechtswidrigen Zustand befinde, wie Gahleitner-Gertz befindet. Ändern wird sich das erst, sobald die Länder ihren Segen zur Verlagerung des Familiennachzugs in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes geben.

Laut Gahleitner-Gertz ist die Frist zur Mitsprache der Bundesländer schon vor einigen Tagen abgelaufen, weshalb deren Statement in den kommenden zwei Wochen zu erwarten sei. Darum würden auch bei syrischen Flüchtlingen derzeit keine Familienzusammenführungen stattfinden. Es können zwar weiter Anträge bei den Botschaften gestellt werden, aber es gibt keine Entscheidungspflicht der Behörden bis auf wenige Ausnahmen, wenn beispielsweise alleingelassene minderjährige Kinder auf ihre Eltern warten.

Syrer weiterhin größte Gruppe

Grundsätzlich geht das Innenministerium laut Gahleitner-Gertz weiter von einer volatilen Situation in Syrien aus, differenziert aber zwischen der ländlichen Gegend und der städtischen Gegend mit Nähe zur syrischen Hauptstadt Damaskus. "Wenn ein asylwerbender Syrer aus der Umgebung von Damaskus kommt oder dort Familie hat, dann wird davon ausgegangen, dass die Versorgungsgrundlage und Infrastruktur dort gar nicht so schlecht ist. Außerdem ist das derzeitige Übergangs-Regime dort mehr etabliert. Daher erhalten Flüchtlinge aus dieser Gegend seltener subsidiären Schutz oder Asyl als Flüchtlinge, die etwas aus Gegenden wie Aleppo kommen. Dort ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie durch den Islamischen Staat verfolgt oder von der kurdischen Armee zwangsrekrutiert werden", so Gahleitner-Gertz.

Obwohl weniger positive Asylbescheide für Syrer ausgestellt wurden, stammten laut der Asylstatistik des Innenministeriums im ersten Halbjahr 2026 dennoch die meisten Asylanträge aus Syrien. Mit 1.227 Ansuchen machen sie rund ein Viertel aller bisherigen Anträge aus. Insgesamt lag die positive Bescheidsrate bei 32 Prozent der Syrerinnen und Syrer. Zum Vergleich: 76 Prozent der Flüchtlinge aus dem Iran und 69 Prozent der Flüchtlinge aus Afghanistan bekamen in Österreich Asyl. Der Großteil der syrischen Anträge (1.039) stellten nicht originäre Erstanträge dar, wozu die Gruppen der Nachgeborenen, der Mehrfachantragsteller und der Asylwerber mit einer Einreisegestattung (Familiennachzug) bzw. mit einem Visum zählen.

Wie bereits im Juni bekannt wurde, bietet das Innenministerium syrischen Flüchtlingen seit Juli bis September finanzielle Anreize, wenn sie in ihre Heimat zurückkehren. Für jene Flüchtlinge, die noch im Asylverfahren bzw. in der Grundversorgung sind und subsidiären Schutz haben, stellt das Innenministerium 3.000 Euro bei freiwilliger Rückkehr zur Verfügung. Asylberechtigte Syrerinnen und Syrer sollen hingegen 1.500 Euro erhalten. Seit dem Sturz des Assad-Regimes vor über eineinhalb Jahren haben rund 2.000 Syrerinnen und Syrier Österreich verlassen, teils freiwillig, teils zwangsweise. Wie viele Syrerinnen und Syrer die Prämie in Anspruch nehmen, ist noch nicht bekannt. (APA, red, 7.8.2026)