Sind Medikamente ohne Rezept harmlos? Apothekerin klärt häufigen Irrtum auf
Ob Schmerzmittel wie Paracetamol und Ibuprofen, Mittel gegen Allergie oder starke Antibiotika: Manche Medikamente aus der Apotheke gibt es nur gegen Rezept, andere sind rezeptfrei zu haben. Doch: Die wenigsten wissen genau, wonach das entschieden wird. Wenn Sie glauben, „rezeptpflichtig ist immer stärker“ und „rezeptfrei ist harmlos“, liegen Sie falsch.
Den Unterschied zwischen rezeptpflichtig und rezeptfrei kennen bei Medikamenten durchaus zahlreiche Kundinnen und Kunden nicht, berichtet Dr. Ina Lucas in ihrer neuen Kolumne „Der gute Rat der Apothekerin“. Die Expertin erklärt, was hier gesetzlich geregelt ist, was das für die Dosierung bedeutet und warum sie dringend davon abrät, Medikamente in dubiosen Internetshops zu bestellen.
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Medikamente: Rezeptpflichtig heißt nicht immer „stärker“
Dr. Ina Lucas: Neulich stand eine Patientin vor mir mit einer leeren Schmerzmittelpackung in der Hand. „Die hätte ich gerne wieder, brauche ich dafür ein Rezept?“, fragte sie. Solche Fragen gehören zu meinem Alltag. Sie zeigen, wie unübersichtlich Medikamente für viele Menschen geworden sind. Viele denken: Rezeptpflichtig heißt automatisch stärker. Entscheidend ist aber etwas anderes: Kann ein Medikament sicher in der Selbstmedikation, also ohne ärztliche Verordnung, angewendet werden, oder nicht?
Um das zu erklären, will ich etwas ausholen: Ich gebe jeden Tag rezeptpflichtige und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ab. Diese Einteilung ist gesetzlich geregelt und bundesweit einheitlich. Sie dient vor allem einem Ziel: der Sicherheit der Patientinnen und Patienten.
Dr. Ina Lucas ist 42 Jahre alt. Sie ist in Berlin geboren und aufgewachsen. Nach dem Abitur studierte sie Pharmazie an der Freien Universität Berlin. Im Anschluss promovierte Dr. Lucas in einer Kooperation zwischen der FU und dem Robert-Koch-Institut zum Thema Resveratrol und dessen Wirkung. Heute betreibt sie gemeinsam mit ihrer Kollegin Maria Zoschke vier Apotheken in Berlin mit rund 80 Angestellten. Dr. Lucas ist Kammerpräsidentin der Apothekerkammer Berlin sowie Vizepräsidentin der ABDA, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V..
Zu den rezeptfreien Medikamenten gehören zum Beispiel viele Medikamente gegen Schmerzen oder Allergien. Sie sind apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig. Das heißt: Patientinnen und Patienten bekommen sie nur in Apotheken – und bewusst nicht im Selbstbedienungsregal. Der Grund: Zu jedem Medikament gehört eine ausführliche Beratung durch das Apothekenteam. Denn rezeptfrei heißt nicht harmlos. Es bedeutet vor allem: gut verträglich, sofern es richtig angewendet wird.

Ein typisches Beispiel hierfür ist auch Ibuprofen. In niedriger Dosierung hilft es zuverlässig gegen Schmerzen oder Fieber – deshalb ist es rezeptfrei erhältlich. Höher dosierte Präparate sind verschreibungspflichtig, weil sie ein höheres Risiko für Nebenwirkungen bergen. Der Wirkstoff Ibuprofen ist also je nach Dosis rezeptpflichtig oder nicht. Ein anderes Beispiel ist Paracetamol. Auch dieses Schmerzmittel kennen viele aus der Selbstmedikation. Es kann allerdings in zu hohen Dosierungen die Leber schädigen. Packungen, die mehr als zehn Gramm Paracetamol enthalten, sind deshalb verschreibungspflichtig.
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Verschreibungspflichtige Medikamente aus dubiosen Onlineshops: „Kann nur warnen“
Die zweite große Gruppe sind die rezeptpflichtigen Arzneimittel. Dazu zählen zum Beispiel Medikamente gegen Bluthochdruck, Diabetes oder Antibiotika. Sie werden gegen schwerwiegendere Erkrankungen ärztlich verordnet. Die Rezeptpflicht ist keine Schikane, sondern ein Schutzschild. Wir alle sollten deswegen die Rezeptpflicht nicht auf die leichte Schulter nehmen oder gar versuchen, verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept bei dubiosen Internethändlern zu ergattern. Manchmal berichten auch einige meiner Patientinnen und Patienten von solchen Einkäufen. Davor kann ich nur warnen, denn das kann gefährlich werden. Oft ist völlig unklar, wo solche Medikamente herkommen, welchen Wirkstoffgehalt sie haben oder ob eventuell sogar schädliche Stoffe beigemengt sind.
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Meine Aufgabe als Apothekerin vor Ort ist es, bei Arzneimitteln nicht nur das Produkt, sondern immer den Menschen zu sehen, der es anwendet. Ich hinterfrage die Eigendiagnose, erkenne potenzielle Risiken wie Wechselwirkungen, erkläre Dosierungen, berate zur Anwendung und helfe, Fehler im Umgang mit Arzneimitteln zu vermeiden.
Die eingangs erwähnte Patientin mit der Schmerzmittelpackung offenbarte in unserem Gespräch: „Wenn mir eine Tablette nicht hilft, nehme ich eben zwei.“ Wir haben uns dann beide noch etwas Zeit genommen und miteinander gesprochen. Darum geht es für mich als Apothekerin: nicht nur ein Arzneimittel abzugeben, sondern dafür zu sorgen, dass es richtig wirkt und sicher ist.