Medienrechtler zu Social-Media-Verbot: Frankreich schafft ein Dilemma

Ich sehe das kritisch. Jedes digitalpolitische Gesetz muss auf Vereinbarkeit mit EU-Recht geprüft werden. Es ist gerade zwei Wochen her, dass die EU-Kommission dieses Gesetz bewertet hat. Die Kommission hat daraufhin noch mal deutlich gemacht, dass mit dem DSA, dem Digital Services Act, ein europaweiter Rechtsrahmen besteht, der vollharmonisierend ist. Das heißt: Der DSA macht nationale Beschlüsse – wie das Social-Media-Verbot jetzt – praktisch unanwendbar. Frankreichs Beschluss schafft also ein Dilemma: Es ist ein beschlossenes, nationales Gesetz. Aber jedes Gericht, das dieses Gesetz anwendet, müsste auf den Vorrang höherrangigen Rechts verweisen.

Stephan Dreyer, Medienrechtler am Leibniz-Institut für Medienforschung
Stephan Dreyer, Medienrechtler am Leibniz-Institut für MedienforschungJann Wilken

Passiert das, wenn Frankreich nun große Plattformen wie Meta dazu bringen will, die Altersüberprüfung einzuführen?

Ja. Grundsätzlich gilt: Nach EU-Recht kann nur die EU-Kommission die Plattformen zu Änderungen zwingen und bei Verstößen Strafen verhängen. Nur sie ist für die Überwachung der großen Digitalkonzerne zuständig. Außerdem muss man an dieser Stelle auch an das Herkunftslandprinzip erinnern. Die meisten Plattformen haben ihre EU-Niederlassungen in Irland, für sie gilt also neben dem EU-Recht nur nationales irisches Recht, nicht französisches. Die Norm, die jetzt in Frankreich beschlossen wurde, wäre nur anwendbar auf Anbieter, die in Frankreich sitzen.

Handelt es sich bei dem Beschluss also um reine Symbolpolitik?

So kann man es sagen. Entweder macht Frankreich das, um der EU Druck zu machen, damit sie schneller ein Social-Media-Verbot auf EU-Ebene umsetzt. Oder hier verfolgt die nationale Politik gesetzliche Wege, die nicht mehr mit dem europäischen Recht übereinstimmen, aber man meint, Handlungsfähigkeit beweisen zu müssen. Es ist nicht das erste Mal, dass ein nationales Gesetz beschlossen wird, das nicht angewendet werden kann.

Gibt es eine Möglichkeit, dass das französische Social-Media-Verbot trotzdem anwendbar wäre?

Ja. Zum Beispiel, wenn sich das nationale Recht zur Umsetzung nicht an die Plattformen richtet. Dann würde man nicht mit dem DSA in Konflikt geraten. Allerdings müsste dann jemand anderes zur Umsetzung verpflichtet werden. Das können zum Beispiel die Eltern sein. Das bedeutet konkret, die Eltern müssten den Kindern den Zugriff auf die Plattformen verwehren – nicht die Plattformen selbst. Es wäre angesichts der Überforderungen, die wir jetzt schon bei Eltern sehen, aber keine gute Idee, noch mehr Verantwortung in ihre Hände zu legen oder sie zu sanktionieren.