Fünfstelliges Bußgeld droht: Dieses Nest im Garten darf nicht beseitigt werden

Sommerärger mit Wespen: Darf man das Nest einfach entfernen – oder ist das verboten?

Stand: 21.07.2026, 13:15 Uhr

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Wespennester im Garten oder am Haus sorgen für Stress. Wann die Entfernung erlaubt ist, wer helfen darf und was bei Verstößen droht – der Überblick.

Kassel – Der Sommer lockt ins Freie, doch wer seinen Garten, Balkon oder die Terrasse mit einer Wespenkolonie teilen muss, verliert rasch die Freude daran. Kaum haben die Tiere sich im Rollladen, unter dem Dachvorsprung oder im Gartenschuppen eingenistet, wächst der Druck, das Nest so schnell wie möglich zu beseitigen. Was viele dabei nicht wissen: In Deutschland stehen Wespen unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes – und das hat handfeste rechtliche Konsequenzen für alle, die eigenmächtig handeln.

Nest der Gemeinen Wespe (Symbolbild)

Wer im Sommer ein Wespennest am Haus findet, greift schnell zur Selbsthilfe. Ein Fehler: Das Gesetz schützt Wespen – und droht mit hohen Bußgeldern (Symbolbild). © Klaus W. Schmidt/Imago

Wespennester sind dabei keine Seltenheit. Allein die Gemeine Wespe (Vespula vulgaris) und die Deutsche Wespe (Vespula germanica) bauen ihre papierdünnen Nester regelmäßig in unmittelbarer Nähe menschlicher Behausungen. Ein ausgewachsenes Volk kann im Hochsommer mehrere Tausend Tiere umfassen. Kein Wunder, dass viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer das als bedrohlich empfinden – und zu drastischen Maßnahmen greifen wollen.

Wespen stehen unter Naturschutz – Entfernen ist nicht einfach erlaubt

Wespen sind als wildlebende Tiere grundsätzlich durch § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geschützt. Das bedeutet konkret: Es ist verboten, Wespen mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten – und ebenso, ihre Nester ohne triftigen Grund zu beschädigen oder zu zerstören. Wer dagegen verstößt, riskiert laut NABU ein Bußgeld, das je nach Bundesland vier- bis fünfstellige Beträge erreichen kann. Besonders streng geschützt ist die Hornisse (Vespa crabro): Ihr Nest darf grundsätzlich nur mit einer ausdrücklichen Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde entfernt werden.

Trotzdem gibt es Ausnahmen. Der NABU macht deutlich, dass Wespennester laut Gesetz entfernt werden dürfen, wenn ein „vernünftiger Grund“ vorliegt – etwa wenn Allergiker im Haushalt leben, sich Kinder oder pflegebedürftige Menschen in unmittelbarer Nähe des Nestes aufhalten oder das Nest an einem unzumutbaren Ort gebaut wurde, beispielsweise im Schlafzimmer-Rollladen. In solchen Fällen ist eine Entfernung möglich, sollte aber immer durch Fachleute erfolgen.

Ausräuchern und Selbsthilfe: Keine gute Idee

Viele greifen im ersten Schreck zu Insektenspray, zum Hochdruckreiniger oder denken ans Ausräuchern. Der NDR warnt ausdrücklich davor: Wespennester selbst zu entfernen ist nicht nur gefährlich, sondern in vielen Bundesländern auch strafrechtlich relevant. Wer das Einflugloch verschließt, das Nest mit Wasser abspritzt oder versucht, es mit Feuer zu bekämpfen, reizt die Tiere in hohem Maße und löst aggressive Verteidigungsreaktionen aus – mit dem Risiko von massenhaften Stichen.

Beim Ausräuchern besteht zudem erhebliche Brandgefahr, da das dünne Nestmaterial aus Holzfasern leicht entzündet werden kann. Auch das Wegpusten der Tiere ist keine Lösung: Das im Atem enthaltene Kohlendioxid wirkt im Wespennest als Alarmsignal und versetzt das Volk in erhöhte Alarmbereitschaft, wie der NABU erklärt.

Was wirklich hilft: Abstand halten und Experten einschalten

Die wichtigste Regel lautet: Ruhe bewahren. Wespen sind grundsätzlich friedliche Insekten, solange sie sich nicht bedroht fühlen und ihr Nest nicht in Gefahr sehen. Der NDR empfiehlt, zum Nest ausreichend Abstand zu halten und das Einflugloch keinesfalls zu verschließen. Wer in einer echten Problemsituation steckt – etwa wegen einer Wespenallergie oder weil das Nest direkt am Kinderspielplatz sitzt –, sollte zunächst die Untere Naturschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt kontaktieren oder direkt einen Fachbetrieb hinzuziehen. Auch die örtliche Feuerwehr kann in akuten Gefahrensituationen weiterhelfen.

Professionelle Schädlingsbekämpfer dürfen Wespen laut BNatSchG nur dann töten, wenn ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliegt und eine Umsiedlung technisch nicht möglich oder unzumutbar ist. Kontakte zu Wespenberatern vermitteln Umweltämter, Landkreisverwaltungen und Naturschutzorganisationen wie der NABU.

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Im Herbst erledigt sich das Problem von selbst

Wer keine akute Gefahrensituation hat, dem empfiehlt der NABU ausdrücklich, einfach zu warten: Mit den ersten Frostnächten im Herbst stirbt das gesamte Wespenvolk ab – einzige Ausnahme sind die begatteten Jungköniginnen, die sich zur Überwinterung zurückziehen und im kommenden Frühjahr neue Völker gründen. Das leere Nest kann dann gefahrlos entfernt werden. Um zu verhindern, dass Wespen im nächsten Jahr wieder dieselbe Stelle wählen, empfiehlt es sich, den Bereich gründlich zu reinigen – denn Wespen orientieren sich am Geruch und kehren bevorzugt an Orte zurück, die „nach Wespe riechen“.

Wespennester sind übrigens Einjahresbauten: Das alte Nest wird nie wiederverwendet. Wer also Geduld aufbringt, spart nicht nur Geld, sondern auch Ärger mit dem Gesetz. Hier lesen Sie, ob der Mieter oder Vermieter die Kosten übernimmt. (Quellen: Nabu.de, Ndr.de, Mein-schoener-garten.de, eigene Recherche) (str)