SVP will Kopftuchverbot auch in Bern durchsetzen

Stimmung kippt

Auch in diesen Kantonen wird jetzt ein Kopftuchverbot diskutiert

Zürich verbietet Kopftücher für Schülerinnen unter 16 Jahren an Schulen. Der knappe Entscheid des Kantonsrats erhitzt die Gemüter. Die SVP drängt auf ähnliche Regelungen in Bern, während das Thema besonders die Linken entzweit.

Publiziert: 19:32 Uhr

Darum gehts

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  • Zürich und Aargau beschliessen Kopftuchverbot für Schulkinder
  • In anderen Kantonen bestehen bereits Verhüllungsverbote
  • Bundesgericht urteilte vor zehn Jahren, dass Kinder an Schulen Religionsfreiheit geniessen
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Nach und nach fallen die Dominosteine. Vergangene Woche entschied das Aargauer Kantonsparlament, dass das Kopftuch an Schulen zukünftig für Mädchen unter 16 Jahren verboten sein soll. Diese Woche zog Zürich nach.

So wie die Steine fallen, schnuppern Kopftuchgegner auch in anderen Kantonen Morgenluft: Im Kanton Bern will etwa die SVP mit einer Motion gleich nachziehen. Und in linken Kreisen kommt es wegen des Kleidungsstücks derweil erneut zu internen Kämpfen.

Junge Grüne sind ausser sich

Im Zürcher Kantonsrat war der Entscheid auch denkbar knapp: Mit 87 zu 82 Stimmen will das Parlament «das Tragen von Kleidungsstücken, die den Kopf von Frauen und Mädchen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen bedecken», an öffentlichen Schulen untersagen.

Der Vorstoss kam – wie so oft – aus den Reihen der SVP, doch auch linke Parlamentarierinnen und Parlamentarier stimmten zu. Besonders die Jungen Grünen reagierten enerviert: Man verurteile die Ja-Stimmen von Daniel Heierli und Gabi Petri, schrieb die Jungpartei nach dem Entscheid in einer Mitteilung. Man sei «fassungslos», dass ausgerechnet ein grüner Kantonsrat und eine grüne Kantonsrätin «dieser islamophoben Vorlage» mit zum Durchbruch verholfen hätten.

Das weckt Erinnerungen an Anfang Jahr, als sich Politikerinnen und Politiker innerhalb der SP wegen des Kopftuchs stritten. Am SP-Parteitag im Februar nahmen die Delegierten eine Resolution an, die das zuvor eigentlich religionskritische Parteiprogramm in einem empfindlichen Punkt anpasste: Statt weiter auf ein Verbot religiöser Symbole für Lehrerinnen und Lehrer zu pochen, soll an den Schulen zukünftig das Tragen von Kopftüchern erlaubt sein. Besonders bei den säkularen Sozi-Kräften in der Westschweiz kam der Schritt mässig an.

Verbot für Lehrpersonen keine Seltenheit

Das Verbot für Lehrpersonen ist keine Seltenheit: Es gilt etwa bereits in den Kantonen Bern und Schwyz. In Genf sind sogar alle Staatsangestellten sowie gewählte Volksvertreterinnen und -vertreter eingeschlossen. Auch im Kanton St. Gallen nahm der Kantonsrat im Juni einen SVP-Vorstoss an, der der Verhüllung einen Riegel schieben soll. Damit landete die Debatte auch wieder in dem Kanton, in dem sie Mitte letzten Jahres erneut entfachte: An einer Primarschule in Eschenbach SG wurde im Sommer 2025 einer jungen Lehrerin mit Kopftuch noch vor ihrem Arbeitsantritt gekündigt – nach Protesten aus der Elternschaft.

Gegen das Kopftuchverbot für Staatsangestellte hat selbst das Bundesgericht nichts: 1997 erachtete dieses etwa das Kopftuchverbot für eine Lehrerin in Genf als zulässig. 2001 stützte auch der Europäische Menschengerichtshof den Entscheid.

Interveniert bald das Bundesgericht?

Mit einem Verbot für Schulkinder gehen die Kantone Aargau und Zürich nun jedoch einen deutlichen Schritt weiter. Auch in Bern will die SVP jetzt mit einer Motion bezwecken, dass «das Tragen von Kleidungsstücken, die den Kopf von Frauen und Mädchen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen bedecken», an den Volksschulen verboten wird. Und in Zug versucht die Partei dasselbe gar mit einer Volksinitiative, die sie bereits letzte Woche beim Kanton eingereicht hat.

Ob die Kantone dann mit ihren Verboten überhaupt durchkommen würden, ist noch nicht garantiert: Im Gegensatz zum Entscheid bei Lehrerinnen und Lehrern urteilte das Bundesgericht vor rund zehn Jahren, dass den Kindern an öffentlichen Schulen die Religionsfreiheit garantiert werden soll. Auch damals war der Auslöser eine St. Galler Schule.