Streit über Vorstoß: Dörr nennt AfD-Verbotspläne „hirnrissig“ – Commerçon widerspricht deutlich

Streit über Vorstoß Dörr nennt AfD-Verbotspläne „hirnrissig“ – Commerçon widerspricht deutlich

Saarbrücken · Mehr als 1.000 Juristen werben für ein AfD-Verbotsverfahren. Wäre die Demokratie dann besser geschützt oder erst recht bedroht? Im Saarland gehen die Meinungen stark auseinander – wer welche Argumente anführt.

10.08.2026 , 18:49 Uhr

Die Landtagsfraktionen haben über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren debattiert. Foto: Ingo Wagner/dpa

Foto: picture alliance / dpa/Ingo Wagner

„Hirnrissig und lächerlich“, kommentiert Josef Dörr, Vorsitzender der AfD-Fraktion im saarländischen Landtag, Bestrebungen für ein Verbotsverfahren seiner Partei und Vorwürfe, seine Partei fühle sich nicht der Demokratie verpflichtet. Demokratie sei nicht gefährdet durch Bürger oder Opposition, sondern durch „Regierende, die regierend bleiben möchten, obwohl sie nur Mist produzieren“ und die versuchten, mit Tricks oder Gesetzesänderungen an der Macht zu bleiben, so Dörr. Die AfD sei anerkannt und demokratisch.

Gutachten sieht gute Chancen für AfD-Verbotsantrag

In der vergangenen Woche hatten sich in einem offenen Brief an Bundesregierung und Bundestag mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen für ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein beruft sich auf ein Experten-Gutachten, das gute Erfolgschancen für einen AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht sah. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstoße und damit verfassungswidrig sei. Laut Grundgesetz sind Parteien als verfassungswidrig einzustufen, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) hatte sich gegenüber der Süddeutschen Zeitung für ein solches Verfahren offen gezeigt.

An die Ministerpräsidentin hat Dörr eine klare Botschaft – sie solle sich „mehr um ihre Landpolitik“ kümmern. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD, Christoph Schaufert, findet den Vorstoß um ein Verbotsverfahren seiner Partei „lästig“. Seit zehn Jahren werde versucht, der AfD „was anzuhängen“. Stattdessen, so Schaufert, solle man „vernünftige Politik machen“ und sich mit den Anträgen der AfD auseinandersetzen.

Commerçon: Verbotsverfahren sorgfältig vorbereiten

SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon stellte klar, dass nicht die Politik darüber entscheidet, ob eine Partei verboten wird, sondern das Bundesverfassungsgericht. Ein Wink in Richtung Dörr – der erklärt hatte, es sei politisch ein schlechtes Beispiel, einen Konkurrenten, noch dazu eine starke Partei, verbieten zu wollen. Der SPD-Fraktionschef erklärte: Es seien die letzten Urteile in Verbotsverfahren gegen die NPD gewesen, die dafür gesorgt hätten, dass erst gewartet werden müsse, bis eine Partei entsprechend stark sei. Die AfD habe es selbst in der Hand, sie müsste nur ihre verfassungsfeindliche Politik beenden, so Commerçon. „In meinen Augen ist es völlig klar, die AfD gefährdet die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht nur, sondern sie will sie unterhöhlen und abschaffen“, sagte der SPD-Fraktionschef. Es sei richtig, dass das Bundesverfassungsgericht angerufen werde. Nur müsse das Verfahren sorgfältig vorbereitet sein.

Toscani: AfD mit besseren Argumenten schlagen

„Überhaupt nichts“ von einem AfD-Verbotsverfahren hält Stephan Toscani, Vorsitzender der CDU-Fraktion, zum jetzigen Zeitpunkt. Das Bundesverfassungsgericht setze in Verbotsverfahren von Parteien generell hohe Hürden und ein Parteienverbot sei der Versuch, „die Demokratie zu schützen, indem man Demokratie einschränkt“. Auch erklärten „alle seriösen Verfassungsrechtler“, dass es nicht gelingen werde, der AfD in der Summe eine aggressiv kämpferische Grundhaltung zur Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nachzuweisen. Selbst eine Einstufung als gesichert rechtsextrem hätte keine automatische Wirkung auf ein Parteiverbotsverfahren. Ein Verbotsverfahren, „das wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich aussichtslos wäre“, würde der AfD nur zusätzliche Sympathien bringen, so Toscani.

Der zentrale Weg sei ein anderer: „Wir müssen die AfD bei demokratischen Wahlen mit besseren Argumenten schlagen und die Themen aufgreifen und lösen, die viele Menschen dazu bewegen, sie zu wählen.“ Im ersten Jahr habe die Berliner Koalition viel getan für Begrenzung und Steuerung der illegalen Migration. Noch nicht gelungen sei die Wirtschaftswende, auch wenn die Bundesregierung einiges auf den Weg gebracht habe. Aber das reiche noch nicht, so Toscani, ähnlich verhalte es sich beim Schutz vor islamistischem Extremismus. (lck)