Unionsfraktionschef Frei hält »Bundeszwang« gegen AfD-Landesregierung für möglich
Sollte eine AfD-Landesregierung Bundesgesetze missachten, setzt Unionsfraktionschef Thorsten Frei als letztes Mittel auch auf eine drastische Regelung des Grundgesetzes. Sie wurde bislang noch nie angewandt.
12.09.2026, 01.08 Uhr
Unionsfraktionschef Frei: »Wehrhafte Demokratie«
Foto: dts Nachrichtenagentur / IMAGO
Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hält als letztes Mittel gegen eine womöglich verfassungsfeindlich agierende AfD-Landesregierung den Einsatz der im Grundgesetz vorgesehenen Möglichkeit des »Bundeszwangs« für möglich.
»Der Bundeszwang ist eine Ultima Ratio«, sagte Frei den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Samstagausgaben). »Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen.«
Der Bundeszwang ist in Artikel 37 Grundgesetz vorgesehen. Weigert sich ein Bundesland, Bundesrecht zu befolgen, sieht dieser Grundgesetzartikel ein drastisches Eingriffsrecht vor. Mit dem sogenannten »Bundeszwang« kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates ein nicht kooperatives Land »zur Erfüllung seiner Pflichten« anhalten.
Artikel 37 bislang noch nie angewendet
Diese Sanktionsmöglichkeit nannte kürzlich FDP-Chef Wolfgang Kubicki: Auch eine AfD-geführte Regierung müsste sich an Bundesgesetze halten – und »das kann auch durch Bundeszwang erwirkt werden«, sagte Kubicki n-tv.
Ein Beispiel für einen möglichen Verstoß gegen Bundesrecht wäre eine Landesregierung, die sich weigert, nach einem bundesweiten Verteilungsschlüssel gesetzlich zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen.
Die Länder seien verpflichtet, Bundesgesetze auszuführen, betont auch der Staatsrechtler Christoph Degenhart. »Würde ein Land beharrlich und schwerwiegend dagegen verstoßen, könnte man daran denken, Bundeszwang anzuwenden.« Dieser wurde allerdings seit 1949 noch kein einziges Mal angewendet.
Dies gibt auch der emeritierte Rechtsprofessor zu bedenken: Es gebe keine Rechtsprechung dazu, was im Rahmen des Bundeszwangs möglich sei. »Denkbar wäre als intensivster Eingriff die Einsetzung eines Beauftragten oder Kommissars, der bestimmte Regierungsgeschäfte übernimmt«, sagte Degenhart. Dagegen könnte dann aber die Magdeburger Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
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Deutschland sei »eine wehrhafte Demokratie«, betonte Unionsfraktionschef Frei. »Wenn es nötig sein sollte, hat der Staat die Instrumente, um die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Ganzen zu schützen.« Dies sei für ihn »eine pure Selbstverständlichkeit«.
In Sachsen-Anhalt hatte die AfD die Landtagswahl am vergangenen Sonntag mit großem Abstand gewonnen und versucht nun, eine Regierung zu bilden. Die Partei wird in dem Bundesland durch den dortigen Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft.
hda/AFP