Transparenz oder Staatsgeheimnis: Wer darf wissen, was der Staat tut?

Verschlossene Tür mit leerem Zettel am Griff

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Mit der Reform des Informationsfreiheitsgesetzes geht es nicht nur um Behördenakten. Es geht um die Frage, wem staatliche Informationen eigentlich gehören.

Die Bundesregierung will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundlegend reformieren. Die Debatte reicht weit über technische Änderungen hinaus. Sie berührt eine Grundsatzfrage: Welchen Stellenwert soll staatliche Transparenz künftig in Deutschland haben?

Der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 sieht vor, dass künftig nur noch natürliche Personen mit "berechtigtem Interesse" Auskunft erhalten – sofern sie die Information nicht bereits über andere Wege beziehen können. Juristische Personen wie Medienunternehmen und NGOs wären damit faktisch ausgeschlossen.

Namen von Behördenmitarbeitern sollen pauschal geschwärzt, ganze Bereiche wie kritische Infrastrukturen oder wissenschaftliche Forschung vom Gesetz ausgenommen werden. Der bisherige Gebührendeckel von 500 Euro entfällt – eine einzelne Anfrage könnte künftig mehrere tausend Euro kosten.

Vom Auskunftsrecht zur Ausnahme

Die Regierung begründet die Pläne mit Sicherheitsinteressen und dem Schutz von Beschäftigten vor Drohungen. Konkrete Fälle, in denen IFG-Anfragen zu entsprechenden Gefährdungen geführt hätten, wurden bislang jedoch nicht bekannt.

Kritiker sprechen deshalb von einer faktischen Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes.

Der Widerstand ist breit: Eine Petition gegen die Reform von FragDenStaat erreichte binnen Tagen über 600.000 Unterschriften.

Ein Bündnis aus 137 zivilgesellschaftlichen Organisationen – darunter Transparency International, der Deutsche Journalisten-Verband und Reporter ohne Grenzen – fordert in einem offenen Brief, die Pläne zu stoppen.

Auch innerhalb der SPD mehren sich Vorbehalte gegen die Änderungen, wie der innenpolitische Sprecher Sebastian Fiedler deutlich machte.

Die Debatte reicht damit über die Ausgestaltung eines einzelnen Gesetzes hinaus. Sie berührt die Frage, welchen Stellenwert staatliche Transparenz künftig in Deutschland haben soll.

Wem gehören staatliche Informationen?

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz vollzog Deutschland 2006 einen grundlegenden Perspektivwechsel: Informationen gehören grundsätzlich der Öffentlichkeit – nicht der Verwaltung.

Der Staat muss begründen, warum er etwas geheim hält – nicht der Bürger, warum er etwas wissen will.

Genau diesen Grundsatz würde die Reform teilweise umkehren. Künftig müsste der Antragsteller sein Interesse rechtfertigen, während die Behörde über die Berechtigung entscheidet.

Für investigative Recherchen wäre dieses Modell kaum praktikabel: Wer einem Verdacht nachgeht, kann seinen Recherchekontext schlecht offenlegen, ohne Quellen zu gefährden

Verfassungsrechtlich ist die Reform heikel. Bereits das Bundesverwaltungsgericht stellte 2011 klar, dass Informationsrechte der Bürger der repräsentativen Demokratie nicht widersprechen.

Der Jurist und Publizist Heribert Prantl erinnert aktuell an das berühmte Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 1966, das eine freie Presse als "Wesenselement des freiheitlichen Staates" bezeichnete.

"Die Gefahren, die für die Pressefreiheit vom Staat ausgehen, sind heute nicht mehr so handgreiflich wie vor sechzig Jahren; aber sie bestehen. Die Rigidität, mit der die Regierung Merz das Informationsfreiheitsgesetz kastrieren will, ist ein Exempel."

Der Zugang zu amtlichen Informationen werde entkernt und massiv verteuert.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten warnt vor einem "Rückschritt in die Ära des verschlossenen Obrigkeitswissens". Angesichts des wachsenden Misstrauens gegenüber staatlichen Institutionen könnte eine Einschränkung der Informationsfreiheit genau das Gegenteil dessen bewirken, was sie erreichen soll.

Wie transparent soll der demokratische Staat des 21. Jahrhunderts gegenüber seinen Bürgern eigentlich noch sein?