TVöD: Jahressonderzahlung steigt deutlich – Tabelle zeigt, wer jetzt mehr bekommt
Stand: 17.07.2026, 20:45 Uhr
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Viele Tarifbeschäftigte des Öffentlichen Diensts erhalten 2026 eine höhere Sonderzahlung oder mehr freie Tage. Was sie dafür beachten müssen.
Berlin – In diesem Jahr treten erstmals die neuen Sonderzahlungen für Tarifbeschäftigte des Öffentlichen Diensts in Kraft. Das „13. Monatsgehalt“ steigt 2026 je nach Arbeitgeber und Entgeltgruppe unterschiedlich hoch – alternativ haben viele Beschäftigte die Möglichkeit, mehr freie Tage im neuen Jahr zu wählen. Doch welche Regeln gelten konkret, wie hoch fallen die Zahlungen aus und bis wann hat man Zeit, sich zu entscheiden?
Ein Blick auf die drei Bereiche zeigt, wer wie stark profitiert: Beim Bund profitieren vor allem Beschäftigte in den mittleren und oberen Entgeltgruppen: In den Gruppen 9a bis 12 steigt der Satz von 80 auf 90 Prozent, in den Gruppen 13 bis 15 sogar von 60 auf 75 Prozent – ein Plus von 15 Prozentpunkten. Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8 erhalten künftig 95 Prozent eines Monatsentgelts, bisher waren es 90 Prozent.
Jahressonderzahlung steigt – Übersicht zeigt Erhöhung je nach Entgeltgruppe und Arbeitgeber
Im kommunalen Bereich (VKA) gilt ab sofort ein einheitlicher Satz von 85 Prozent für alle Entgeltgruppen. Da bisher unterschiedliche Sätze galten, profitieren vor allem Beschäftigte in oberen Entgeltgruppen. Sonderregelungen gelten für Beschäftigte in Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-K und BT-B): Wer in Entgeltgruppe 1 bis 8 eingruppiert ist, erhält 90 Prozent, ab Gruppe 9a bis 15 sind es 85 Prozent.
| Bereich | Bund | Bund | Bund | Kommunen (VKA) | Krankenhäuser / Pflege (BT-K & BT-B) | Krankenhäuser / Pflege (BT-K & BT-B) | Heime (BT-K & BT-B) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Entgeltgruppe | EG 1–8 | EG 9a–12 | EG 13–15 | alle EG | EG 1–8 | EG 9a–15 | S 2–S 9 |
| Neu (ab 2026) | 95 % | 90 % | 75 % | 85 % | 90 % | 85 % | 90 % |
| Alt (bis 2025) | 90 % | 80 % | 60 % | unterschiedlich |
Grundsätzlich wird die Jahressonderzahlung zusammen mit dem monatlichen Entgelt im November ausgezahlt. Bis dahin ist noch etwas Zeit – doch in vielen Bereichen müssen Tarifbeschäftigte im Vorfeld eine wichtige Entscheidung treffen: Bevorzugen sie die Sonderzahlung oder wählen sie stattdessen mehr freie Tage im kommenden Jahr?
Diese Option gibt es ebenfalls erstmals ab 2026, sie ist bekannt als „Zeit-statt-Geld-Wahlmodell“. Das Bundesministerium des Inneren hatte bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage getauscht werden können. Diese werden 2026 beantragt und können 2027 eingelöst werden. Wer diese Option bevorzugt, muss die Entscheidung bis spätestens 1. September 2026 schriftlich dem Arbeitgeber mitteilen. Laut einer Berechnung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) entspricht ein freier Tag dabei rund 5,4 Prozent der Jahressonderzahlung.
Jahressonderzahlung oder doch lieber drei freie Tage 2027? Das müssen Tarifbeschäftige beachten
Was passiert, wenn die Tauschtage beantragt, aber letztlich doch nicht eingelöst werden? Wie das Nachrichtenportal Öffentlicher Dienst berichtet, hängt das vom Arbeitgeber ab. Beim Bund werden verfallene Tage bis spätestens 31. März des Folgejahres einfach finanziell ausgeglichen, die Beschäftigten müssen sich demnach keine Gedanken machen. Bei attestierter Krankheit oder wenn der Arbeitgeber einen bewilligten Tag aus dienstlichen Gründen widerruft, lässt sich der Tauschtag zudem innerhalb des Jahres verlegen. Anders sieht es hingegen bei den Kommunen aus: Tauschtage, die bis zum Ende des Jahres nicht beansprucht werden, verfallen ersatzlos. Auch eine Übertragung oder Verschiebung sei nicht möglich.
Für kommunale Krankenhäuser gelten laut Informationen der GEW Sonderregelungen im „Zeit-statt-Geld-Wahlmodell“. Beschäftigte in den kommunalen Heimen sind von der Tauschmöglichkeit komplett ausgenommen. Stattdessen wird ihre Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen S 2 bis S9 auf 90 Prozent erhöht. (Quellen: Bundesministerium des Inneren, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, oeffentlicher-dienst-news.de) (no)