Unverständnis an Schulen: Nicht selten „sind Eltern sofort mit dem Anwalt da“
Stand: 21.07.2026, 15:28 Uhr
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Bagatellunfälle mit Schürfwunden gehören in Schulen zum normalen Alltag. Doch die Erste Hilfe vieler Lehrkräfte sorgt bei Eltern oft für Unverständnis.
München – Ein Sturz auf dem Pausenhof, ein aufgeschürftes Knie: Alltag an vielen Grundschulen. Doch oft werden in solchen Fällen die Eltern gerufen, statt die Wunde kurz zu desinfizieren oder auszuwaschen. Diese Praxis sorgt bei Müttern und Vätern regelmäßig für Unverständnis und für hitzige Diskussionen in Elternforen.

Für erwerbstätige Eltern bedeutet es einen enormen Aufwand im Alltag, wenn sie wegen einer Bagatellverletzung in die Schule zitiert werden. Wer nach den rechtlichen Grundlagen sucht, trifft wie so oft in Deutschland auf ein bürokratisches Dickicht.
Erste Hilfe bei Bagatellunfällen in der Schule: Warum werden Wunden nicht desinfiziert?
Das Bayerische Kultusministerium (StMUK) verweist auf Anfrage vom Münchner Merkur von Ippen.Media auf das allgemeine Erste-Hilfe-Gebot sowie auf die Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Außerdem gebe es das eigene kultusministerielle Schreiben (KMS) vom 19. August 2016 zur Medikamentengabe. Darin heißt es: „Im Notfall sind alle zur Hilfeleistung verpflichtet. Zu erbringen ist die erforderliche Hilfe, die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zumutbar und möglich ist.“ Dabei drängen sich schon bei den Formulierungen „im Einzelfall“, zumutbar“ und „erforderlich“ Fragezeichen auf.
Mit Verweis auf das eigene Handbuch stellt die DGUV klar: Wunddesinfektion gilt rechtlich als Medikamentengabe und ist Ärzten vorbehalten. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Schule und Eltern individuelle Vereinbarungen treffen können.
BLLV-Präsidentin zu komplizierter Rechtslage: „Im Notfall muss geholfen werden“
Dass die Praxis im Alltag um einiges komplizierter ist, weiß auch die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), Simone Fleischmann: Das DGUV-Handbuch sei für Schulen nachrangig. Das Schreiben des Kultusministeriums sei die einzig maßgebliche Leitlinie für Lehrkräfte in Bayern, so Fleischmann im Gespräch mit dem Münchner Merkur. Grundsätzlich gelte immer und für jeden: „Im Notfall muss geholfen werden – Punkt“, betont Fleischmann. Im schulischen Setting käme es eben häufiger zu Verletzungen und Unfällen.
Doch die Formulierungen im KMS seien in jedem Einzelfall unterschiedlich auszulegen: „Was ist erforderlich, was ist zumutbar und möglich, und das für jeden Einzelfall – man sieht schon, diese Punkte sind wahnsinnig auslegbar“, so Fleischmann. Was erforderlich ist, dürften Lehrkräfte nicht selbst diagnostizieren, was zumutbar und möglich ist, empfinde jede Lehrkraft anders.
Wunddesinfektion an Schulen: „Dann sind Eltern sofort mit dem Rechtsanwalt da“
Für die BLLV-Präsidentin, die kürzlich den exzellenten bayerischen Abi-Schnitt verteidigte, dient die strikte Regelung primär dem Schutz der Lehrkräfte. Was für Eltern wie Bürokratieirrsinn erscheint, ist für Lehrer auch eine rechtliche Absicherung. Denn selbst ein frei verkäufliches Spray berge juristische Risiken, weil sich Unverträglichkeiten oder Allergien bei Kindern jederzeit neu entwickeln könnten: „Es gibt Fälle, wo Desinfektionssprays und Pflaster die falsche Entscheidung sind. Die gesundheitliche Situation eines Kindes kann sich jederzeit verändern“, so Fleischmann.
Die Folge ist große Verunsicherung im Kollegium: „In solchen Fällen, sind Eltern sofort mit Rechtsanwalt da“, gibt die BLLV-Präsidentin zu bedenken. Anzeigen gegen Lehrkräfte, die nach bestem Gewissen und mit gesundem Menschenverstand gehandelt haben, seien laut Fleischmann keine Seltenheit. Beim Verband beschäftigen sich inzwischen drei Volljuristinnen ausschließlich mit Klagen und Beschwerden von Eltern, nicht nur, aber auch wegen medizinischer Interventionen.
BLLV-Präsidentin fordert Schulgesundheitsfachkräfte: Bayern Schlusslicht in Deutschland
Um den Konflikt zwischen lebensnaher Erster Hilfe und rechtlicher Absicherung zu lösen, fordert der BLLV den Einsatz von sogenannten Schulgesundheitsfachkräften. Medizinisches Fachpersonal an Schulen könnte Bagatellen versorgen, Notärzte entlasten und Eltern davor bewahren, für einen Sprühstoß Desinfektionsmittel ihren Arbeitsplatz verlassen zu müssen.
Während andere Bundesländer solche Konzepte bereits erproben, bleibe Bayern hier bislang noch ein Schlusslicht, kritisiert Fleischmann. Nicht nur in Extremfällen, wie kürzlich beim Amoklauf in Schongau, sei eine Schulgesundheitsfachkraft nötig. (Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, DGUV Information 202-059, Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband) (va)