Unwetter über Deutschland: Wann Sie bei Tornado-Schäden versichert sind – in einem Fall droht böse Überraschung
Stand: 20.08.2026, 20:25 Uhr
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Sturm, Hagel, Blitz: Wer zahlt bei Unwetter-Schäden an Haus und Auto? In einem Fall sollten Betroffene mit der Versicherung sprechen, bevor es überhaupt zu einem Schaden kommt.
München – Umgeknickte Bäume, abgedeckte Dächer, demolierte Autos: Schwere Unwetter mit Sturmböen bis hin zu Tornados haben in den vergangenen Tagen erneut für erhebliche Schäden in Deutschland gesorgt. Viele Betroffene fragen sich nun, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt. Das beantwortet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gegenüber Merkur.de für Ippen.Media.

Wenn Unwetter über das Land ziehen, bleibt oft eine Schneise der Verwüstung zurück: entwurzelte Bäume, kaputte Dächer, zerstörte Fassaden und beschädigte Fahrzeuge. Für Betroffene stellt sich dann schnell die Frage nach der finanziellen Absicherung. Der GDV erklärt, welche Versicherung in welchem Schadensfall zuständig ist – und worauf Hausbesitzer, Mieter und Autofahrer jetzt achten sollten.
Sturmschäden am Haus: Die Wohngebäudeversicherung ist zuständig
Wird das Haus oder ein Nebengebäude durch einen schweren Sturm ab Windstärke 8 (62 km/h) beschädigt, springt in der Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Das gilt laut GDV sowohl für direkte als auch für indirekte Schäden. „Versichert sind direkte Schäden, wie zum Beispiel vom heftigen Sturm abgedeckte Dächer oder zerbrochene Fensterscheiben. Aber auch indirekte Schäden: Wenn etwa ein umgestürzter Baum auf dem eigenen Grundstück die Fassade oder das Dach beschädigt“, erklärt der GDV.
Auch Blitzschlag und Hagel können abgedeckt sein: Beschädigt ein Blitzeinschlag das Haus oder zertrümmert faustgroßer Hagel die Fenster, kann dies ebenfalls ein Fall für die Gebäudeversicherung sein. Etwas komplizierter wird es bei Folgeschäden durch die Elektrik. Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss – etwa nach einem Blitzeinschlag in der Nähe – sind laut GDV nur dann mitversichert, wenn eine entsprechende Klausel im Vertrag vereinbart wurde. Der Verband rät Betroffenen deshalb: „Im Zweifel einfach den Versicherer ansprechen.“
Sturmschäden am Hausrat: Wenn es drinnen kracht
Für Schäden, die innerhalb der eigenen vier Wände entstehen, ist nicht die Wohngebäude-, sondern die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie deckt laut GDV Schäden an Möbeln und Wohnungsinventar ab – etwa dann, „wenn beispielsweise ein Überspannungsschaden durch einen Blitzschlag während eines Gewitters die Elektrogeräte des Hausbesitzers unbrauchbar gemacht hat“. Auch wenn bei Windstärke 8 das Dach abgedeckt wird und dadurch die Einrichtung durch eindringende Nässe beschädigt wird, ist laut Verband die Hausratversicherung zuständig.
Sturmschäden am Auto: Die Teilkasko zahlt
Auch parkende oder fahrende Fahrzeuge geraten bei Unwettern häufig in Mitleidenschaft – sei es durch umstürzende Äste, Hagelkörner oder herabfallende Trümmerteile. Hier greift laut GDV die Teilkaskoversicherung. Sie übernimmt schwere Sturmschäden am Auto ebenso wie Schäden durch Hagel oder Blitzeinschlag. Ist das Blech verbeult oder sind die Scheiben zerstört, würden die Reparaturkosten „für gewöhnlich in voller Höhe erstattet“, so der Verband.
Wichtig für Betroffene: Wer nach einem Unwetter Schäden an seinem Fahrzeug feststellt, sollte diese möglichst zeitnah dokumentieren. Der GDV empfiehlt, die Schäden „anhand von Fotos zu dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer zu melden“. Derweil müssen Versicherte mittlerweile mehr für ihr Auto zahlen.
Betroffene sollten in jedem Fall zeitnah Kontakt zu ihrer Versicherung aufnehmen, Schäden fotografisch dokumentieren und im Zweifel klären, welche Klauseln im eigenen Vertrag greifen. So lässt sich nach dem nächsten Unwetter zumindest die finanzielle Belastung in Grenzen halten. Quellen: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, eigene Recherche (bk)