Upskirting auf dem Oktoberfest: Heimliche Rock-Videos – was Betroffene jetzt tun können
Stand: 03.10.2026, 16:00 Uhr
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Voyeurismus beim Oktoberfest – das sorgt derzeit für Schlagzeilen. Doch das sogenannte Upskirting, also das heimliche Filmen unter den Rock, ist nicht nur auf dem Volksfest ein Problem. Das können Betroffene tun.
München – Das Prinzip des „Teufelsrads“ auf dem Oktoberfest ist recht simpel: Eine große, geneigte Scheibe dreht sich immer schneller – und wer bis zuletzt auf ihr bleiben kann, gewinnt. Doch unter die Zuschauer mischen sich immer wieder Menschen, die die teilnehmenden Frauen dabei heimlich unter die Röcke filmen und damit sogenanntes Upskirting betreiben.
Artikel der KNA
Dieser Beitrag stammt von der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Zuletzt war bekannt geworden, dass mindestens 32.000 solcher voyeuristischen Videos im Internet kursieren. Der aktuelle Fall ist dabei Symptom eines immer wiederkehrenden Problems, denn auch an anderen öffentlichen Orten werden Frauen heimlich im Intimbereich gefilmt.

Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) klärt die Fragen, was Betroffene tun können und wie die Rechtslage aussieht.
Ist Upskirting strafbar?
Ja, ist es. Wer Frauen unter den Rock filmt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre rechnen. Denn seit dem 1. Januar 2021 gilt Paragraf 184k im Strafgesetzbuch, der auch sogenanntes Downblousing einschließt – also das Filmen in den Ausschnitt. Als Wegbereiterinnen für das Gesetz gelten die beiden Frauen Hanna Seidel und Ida Sassenberg, die 2019 eine Petition starteten.
Was sagt der Gesetzestext konkret?
Bestraft wird, wer „absichtlich oder wissentlich von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind“. Damit ist auch das Verbreiten von entsprechenden Bildern und Videos verboten.
Wo sehen Kritiker noch Lücken im Gesetz?
Für Diskussionen sorgte im vergangenen Jahr ein Fall aus Köln. Dort hatte ein Mann das Gesäß einer Joggerin gefilmt. Der Mann wurde aber nicht bestraft, weil das heimliche Filmen einer bekleideten Person in der Öffentlichkeit keinen Straftatbestand darstellt.
Wie sollte man reagieren, wenn man heimlich gefilmt wird?
Die Polizei Nordrhein-Westfalen empfiehlt auf ihrer Internetseite, laut um Hilfe zu rufen und auf sich aufmerksam zu machen. Betroffene sollten die Polizei alarmieren und sich zudem nach Möglichkeit das Aussehen des Täters einprägen. Die Polizei rät zu einer Anzeige, entweder vor Ort oder online. Zusätzlich gibt es auf Großveranstaltungen meist auch Mitarbeiter von sogenannten Awareness-Teams, die für solche Fälle angesprochen werden können.
Was kann man tun, wenn man Zeuge einer solchen Tat wird?
Die Polizei bittet auch hier, die 110 zu verständigen. Bis die Polizei eintrifft, soll man demnach zwar helfen, sich aber nicht in Gefahr bringen. Stattdessen könne man andere Menschen um Mithilfe bitten. Auch Zeugen sollten sich laut Polizei das Aussehen des Täters merken, um später bei Bedarf aussagen zu können.
Nach der Tat landen oft Videos im Internet – was ist nun zu tun?
In dieser Situation gilt es als ratsam, die Internetplattform, den Profilnamen, die Internetadresse und das Veröffentlichungsdatum des Videos zu dokumentieren und der Polizei zu melden. Zudem kann man den Beitrag direkt auf der Plattform, wie beispielsweise Facebook oder Instagram, melden.
Kann man sich im Vorfeld vor solchen Taten schützen?
Einerseits gelten Großveranstaltungen, die U-Bahn sowie Treppen und Rolltreppen als typische Gefahrenorte für Upskirting und generelles heimliches Filmen von Frauen. An diesen Orten kann eine erhöhte Vorsicht von Vorteil sein. Außerdem kursieren einige Tipps im Internet, dass sich Frauen mehr bekleiden und etwa Radlerhosen unter dem Rock tragen sollen.

Daran gibt es aber auch Kritik. Historikerin Heike Specht beispielsweise warnt vor solchen Forderungen. „Sie drehen den Spieß um und suggerieren, die Frauen seien selbst schuld“, sagte sie der KNA. „Dabei liegt die Verantwortung natürlich bei den Männern, die die Frauen heimlich filmen. Das erinnert an den alten Vorwurf, der zu kurze Rock sei schuld bei einer Vergewaltigung. Männer müssen dringend lernen, was zivilisiertes Zusammenleben bedeutet.“
Eine Sexualisierung von Frauen habe in der Geschichte eine lange Tradition, so Specht. „Noch immer sind alte, historisch gebildete Vorstellungen in den Köpfen, dass Frauen Männer durch ihre bloße Existenz in Versuchung führen und die können dann gar nicht anders, als sich danebenbenehmen. Doch es ist ganz klar: Eine Frau ist kein Sexobjekt, kein frei verfügbarer Körper.“ Durch Erziehung und Strafen bei Taten wie Upskirting gelte es, diesem Problem entgegenzuwirken.