Urlaub auf Juist: So hoch ist der aktuelle Gästebeitrag für zehn Tage
Stand: 30.07.2026, 21:30 Uhr
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Wer auf der Nordseeinsel Urlaub macht, muss eine Kurtaxe entrichten. Wie hoch die Kosten für eine Familie ausfallen, zeigen aktuelle Zahlen.
Juist – Für einen zehntägigen Aufenthalt auf der Nordseeinsel müssen Urlauber einen Gästebeitrag entrichten. Laut Berechnungen des Bundes der Steuerzahler Deutschland fallen für eine vierköpfige Familie im Jahr 2026 für einen zehntägigen Aufenthalt insgesamt 144 Euro an. Die Beispielrechnung bezieht sich auf einen Musteraufenthalt während der Hauptsaison in bester Ortslage. Im Vergleich mit anderen niedersächsischen Urlaubsorten liegt Juist im mittleren Bereich: Während auf Wangerooge mit 158 Euro der höchste Betrag fällig wird, beträgt der Gästebeitrag in Schneverdingen lediglich zwölf Euro.
Die Kalkulation des Bundes der Steuerzahler Deutschland basiert auf einer standardisierten Musterfamilie. Diese besteht aus zwei miteinander verheirateten Erwachsenen sowie zwei Kindern im Alter von sechs und zehn Jahren. Der Aufenthalt erstreckt sich über zehn Tage, was neun Übernachtungen entspricht. Berücksichtigt wurden die Tarife für die Hauptsaison in der jeweils besten Ortslage der Kommune.
Kurtaxe auf Juist: Was Urlauber zahlen müssen
Der Gästebeitrag stellt eine zweckgebundene Abgabe dar, die in Tourismuskommunen von Übernachtungsgästen erhoben wird. Diese Abgabe ermöglicht es Reisenden, touristische Infrastruktur wie Kurhäuser, Badeeinrichtungen oder Parkanlagen zu nutzen sowie an Veranstaltungen teilzunehmen. In vielen Orten ist zusätzlich die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs inkludiert. Die Höhe richtet sich nach der Personenzahl sowie der Aufenthaltsdauer und wird als pauschaler Betrag pro Person und Übernachtung berechnet. Häufig gibt es unterschiedliche Tarife für Kinder, Erwachsene und deren Partner. Teilweise variieren die Sätze auch zwischen Haupt- und Nebensaison oder verschiedenen Ortsteilen. Derzeit erheben 47 Städte und Gemeinden in Niedersachsen einen solchen Beitrag.