Urlaub in Dornum: Diese Kurtaxe wird für zehn Tage fällig
Stand: 05.08.2026, 22:17 Uhr
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Wer mit der Familie in Dornum Urlaub macht, muss neben den Unterkunftskosten auch einen Kurbeitrag einplanen. Der Bund der Steuerzahler hat berechnet, wie hoch die Abgabe ausfällt.
Dornum – Urlauber in Dornum müssen im Jahr 2026 für einen zehntägigen Aufenthalt einen Gästebeitrag in Höhe von 110 Euro einkalkulieren. Diese Summe bezieht sich auf eine vierköpfige Musterfamilie, bestehend aus zwei verheirateten Erwachsenen und zwei Kindern im Alter von sechs und zehn Jahren. Die Daten stammen vom Bund der Steuerzahler Deutschland und basieren auf den Abgabensatzungen der ostfriesischen Gemeinde.
Die Beispielrechnung geht von einem zehntägigen Aufenthalt mit neun Übernachtungen während der Hauptsaison aus. Dabei wurde die beste Ortslage zugrunde gelegt. Die Abgabe wird pro Person und Übernachtung erhoben und summiert sich auf insgesamt 110 Euro. Im bundesweiten Vergleich liegt Dornum damit im Mittelfeld: Auf Wangerooge fallen mit 158 Euro die höchsten Kosten an, während Schneverdingen mit zwölf Euro am günstigsten ist.
Abgabe in Dornum: Was Besucher über die Kurabgabe wissen müssen
Der Gästebeitrag stellt eine zweckgebundene Abgabe dar, die Übernachtungsgäste in touristisch geprägten Kommunen entrichten müssen. Die Erhebung erfolgt als Gegenleistung dafür, dass Reisende touristische Infrastruktur wie Kurhäuser, Badeeinrichtungen oder Parkanlagen nutzen können und Zugang zu Veranstaltungen erhalten. Häufig ist auch die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs inkludiert. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Personenzahl sowie der Aufenthaltsdauer und wird als pauschaler Betrag pro Person und Nacht berechnet. Oftmals unterscheiden die Tarife zwischen Kindern, Erwachsenen und deren Partnern. Auch Unterschiede zwischen Haupt- und Nebensaison oder einzelnen Ortsteilen einer Kommune sind üblich. Insgesamt erheben aktuell 47 Städte und Gemeinden in Niedersachsen einen solchen Beitrag.