Verleiher von E-Scootern müssen gerade stehen: Endlich Halterhaftung
Stand: 13.07.2026, 15:17 Uhr
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Neue Regeln sollen die rechtliche Lage für Geschädigte verbessern, wenn es wegen der Roller zu einem Unfall kam. Das ist gut so. Ein Kommentar.
Das kommt fast so überraschend, wie ein schlampig geparkter E-Scooter im Dunkeln: Der Bundestag hat sich sieben Jahre nach der Zulassung der Elektro-Roller in Deutschland doch endlich dazu durchringen können, die Halterhaftung für diese Fahrzeuge einzuführen. Also das, was alle Auto- und Motorradfahrer nicht anders kennen: Der Halter ist verantwortlich für das Fahrzeug und die Dinge, die damit getrieben werden, wenn der Nutzer nicht identifiziert werden kann.
Dieser Schritt wäre schon bei der Einführung 2019 antizipierbar gewesen. Doch damals entschied sich die Politik dafür, die E-Scooter wie alle Fahrzeuge, die nicht schneller als 20 km/h fahren, von dieser Regelung auszunehmen. Dabei ist das Konfliktpotenzial bei diesen Vehikeln riesig: Vor allem Fußgänger und Radfahrer geraten immer wieder in Situationen, die Ärger, Streit oder im schlimmsten Fall einen Unfall provozieren. Besonders betroffen sind blinde oder in ihrem Sehen eingeschränkte Menschen. Auch die schiere Masse an Leih-Scootern deutete früh darauf hin, dass hier angepasste Regeln angewandt werden müssen.
Verleiher von E-Scootern müssen gerade stehen – neue Gesetzgebung
Die neue Gesetzgebung könnte dazu führen, dass die E-Scooter-Verleiher künftig strenger darauf achten, dass ihre Kunden die Regeln einhalten – schließlich drohen ihnen nun Schadenersatzklagen. Diese werden sie im Zweifel an ihre Kundschaft weitergeben, weshalb sie neue Mechanismen einbauen müssen, die eine eindeutige Identifizierung der Übeltäter gestatten.
Schließlich könnte die neue Regelung auch dazu führen, dass die E-Scooter von vielen nicht mehr so verteufelt werden wie bislang. In Paris war die Lage 2023 derart eskaliert, dass die Leih-Roller aus dem Stadtgebiet verbannt wurden. So weit muss es in deutschen Städten nicht kommen, wenn die Kundschaft künftig die Regeln besser beachten muss – und es keine juristischen Schlupflöcher mehr gibt.
Trotz generellen Verbotes fahren immer wieder E-Scooter durch die Fußgängerzone in Bönen. Die Verwaltung soll nun prüfen lassen, ob dort Schilder aufgestellt werden dürfen.