Vierjährige in Zahnarztpraxis gestorben: Narkosearzt steht wegen Mordvorwurfs erneut vor Gericht

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Vierjährige in Zahnarztpraxis gestorben Narkosearzt steht wegen Mordvorwurfs erneut vor Gericht

Ein Arzt hatte Kindern in einer Zahnarztpraxis verunreinigtes Narkosemittel gespritzt und wurde wegen Totschlags verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof ein. Jetzt wird der Fall erneut verhandelt. Als Vorwurf steht Mord im Raum.

Ein Mann, dessen Gesicht verpixelt ist, steht neben seinem Rechtsanwalt vor einem Tisch im Gerichtssaal.

Der angeklagte Anästhesist (li.) und sein Anwalt während des ersten Prozesses im Gerichtssaal. Bild © imago

Der Fall liegt mittlerweile fünf Jahre zurück: Der mittlerweile 69-Jährige hatte am 18. September 2021 als Anästhesist in einer Zahnarztpraxis in Kronberg (Hochtaunus) zunächst einer erwachsenen Patientin und im weiteren Tagesverlauf vier Kindern aus derselben Flasche Propofol gespritzt und damit laut einem Gerichtsurteil eklatante Hygienefehler begangen.

Die Kinder erlitten in der Folge eine Sepsis. Ein vierjähriges Mädchen starb, drei weitere Kinder mussten intensivmedizinisch behandelt werden und überlebten nur knapp. In einem ersten Urteil war er vor rund zwei Jahren wegen Totschlags sowie dreifachen versuchten Totschlag durch Unterlassen schuldig gesprochen worden.

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00:58 Min.|hessenschau.de (Wolfgang Hettfleisch)

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Die Staatsanwaltschaft legte anschließend Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein. Sie fordert lebenslange Haft wegen Mordes durch Unterlassen. Darüber verhandelt das Landgericht Frankfurt ab Mittwoch erneut.

Staatsanwaltschaft sieht Verdeckungsabsicht

Die Schwurgerichtskammer ging in ihrem Urteil aus dem November 2024 davon aus, dass der Mann den Tod der Kinder zwar billigend in Kauf genommen, aber nicht beabsichtigt hatte. Die Staatsanwaltschaft hingegen wirft ihm vor, er habe die begangenen Hygienemängel vertuschen wollen.

Bestimmte Sepsis-Erreger seien nur für kurze Zeit im Blut nachweisbar, sagte der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Dominik Mies dem hr damals. Das habe der Angeklagte gewusst. "Dass er die Kinder nicht in notärztliche Versorgung gab, verschaffte ihm Zeit, die für ihn wichtig war."

Landgericht soll erneut prüfen

Der BGH hob das erste Urteil auf. Das Landgericht habe die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes überspannt.

Es müsse sich nun eingehender mit der Frage befassen, ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht gehandelt habe oder niedrige Beweggründe für sein Handeln ausschlaggebend gewesen seien. Mord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.

Angeklagter bereits vorbestraft

Bereits während des ersten Prozesses befand sich der Anästhesist und Notfallmediziner aus Bensheim (Bergstraße) im Ruhestand. Nach der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils im Januar wurde er wegen Fluchtgefahr festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Den Prozess in der ersten Instanz hatte er äußerlich unbewegt verfolgt und zugesagt, an die Familie des verstorbenen Mädchens 20.000 Euro zu zahlen. Sein Verteidiger stellte damals keinen konkreten Strafantrag.

Der heute 69-Jährige ist bereits wegen der fahrlässigen Tötung einer erwachsenen Patientin im Jahr 2019 vorbestraft, die Approbation wurde ihm entzogen.

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