Lars Klingbeil und die EU-Übergewinnsteuer für Ölkonzerne

Auf Initiative von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) preschen sechs europäische Länder voran, um in der EU eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne einzuführen. Die Branche wies das gegenüber der F.A.Z. umgehend zurück. Auch die Unionsfraktion ist zurückhaltend, desgleichen die Wissenschaft.

„Der andauernde Konflikt im Nahen Osten bleibt der Hauptfaktor für den Anstieg der Energiepreise, Ölgesellschaften verzeichnen eine insgesamt hohe Profitabilität“, schreiben Klingbeil und seine Ministerkollegen aus Italien, Spanien, Polen, Portugal und Österreich in einem Brief an den Vizeregierungschef und Finanzminister von Irland, Simon Harris. „Zu diesem Zweck müssen wir das Problem der hohen Energiepreise angehen und einen EU-weiten Rahmen zur Besteuerung von Übergewinnen erörtern.“

„Margenzuwachs liegt über dem Preisanstieg für Rohöl“

Irland hat die EU-Ratspräsidentschaft inne und soll nach dem Wunsch der Briefschreiber das Thema auf die Tagesordnung des informellen Ministertreffens am 18. und 19. September in Dublin setzen. Der Brief, der der F.A.Z. vorliegt, datiert vom Freitag; zuerst hatte „Der Spiegel“ darüber berichtet. Tatsächlich sind die Konzerngewinne hoch (siehe Tabelle).

In dem Schreiben heißt es weiter, das gemeinsame Vorgehen müsse sicherstellen, „dass diejenigen, die von der Krise profitieren, ihren Beitrag leisten, die Belastung der Allgemeinheit zu verringern“. Der Zuwachs der Gewinnspannen von raffinierten Produkten liege über dem Anstieg der Rohölpreise: „Wir erleben derzeit einen der größten Angebotsschocks seit Jahrzehnten, und weltweit wächst der Unmut über den Anstieg der Lebenshaltungskosten.“

Eingeständnis, dass bisherige Wege wenig bringen

Gleichzeitig geben die sechs Minister zu, dass sich nationale Programme nicht bewährt haben: „Die von den Regierungen ergriffenen Maßnahmen haben nicht ausgereicht, um die Preise für Unternehmen und Bürger dauerhaft zu senken oder zu stabilisieren.“ In Deutschland zählen dazu der Trankrabatt, strengere Kartellamtskontrollen, die Freigabe von Ölreserven und dass Tankstellen nur einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen.

Das Papier will Fehler der Gewinnabschöpfung von 2022 vermeiden. So bedürfe es einer „gezielteren Analyse, wie die Auslandsgewinne multinationaler Ölgesellschaften auf spezifischere Weise einbezogen werden“. Nötig sei ein „gemeinsamer EU-Mechanismus, um den Binnenmarkt zu schützen und die unterschiedliche Situation der Mitgliedstaaten sowie der Interessenträger zu berücksichtigen“. Die Ressortchefs bitten zudem, dass sie „die Ergebnisse der europäischen Untersuchung der Raffineriemargen so bald wie möglich erhalten, um sicherzustellen, dass Raffinerien die Energiesituation nicht ausnutzen“.

Konzerne: Irrige Annahmen der Politik

Die Mineralölkonzerne wehren sich gegen den Vorstoß. „Die Forderung nach einer sogenannten Übergewinnsteuer wird durch ständige Wiederholung nicht richtiger“, sagte Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverband en2x, der F.A.Z.: „Es gibt dafür keinen Anlass, und sie würde notwendige Investitionen gefährden.“

Die Überlegungen der Minister beruhten auf den irrigen Annahmen, heimische Raffinerien erzielten infolge der Irankrise überhöhte Gewinne und die Tankstellenpreise seien über Gebühr angehoben worden: „Beide Behauptungen halten der Realität nicht stand.“

Die Hälfte der Spritkosten hat der Staat zu verantworten

Der krisenbedingte Anstieg der Tankstellenpreise sei für Benzin nicht höher und für Diesel sogar geringer als in anderen Ländern. Der Bund müsse sich an die eigene Nase fassen. Beim Diesel seien rund die Hälfte, beim Benzin fast zwei Drittel staatlich bedingte Kosten. „Die Politik täte gut daran, die Übergewinndiskussion endgültig zu begraben und branchenspezifische Wettbewerbskontrollen zurückzunehmen“, forderte Küchen.

Das Bundeswirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) wollte sich zu Klingbeils Initiative nicht äußern, wohl aber die Unionsfraktion im Bundestag. „Die Besteuerung von Übergewinnen steht rechtlich auf wackligen Beinen“, sagte der Vizevorsitzende Sepp Müller der F.A.Z.: „Die Definition der Übergewinnsteuer der vergangenen Bundesregierung wird noch immer vor Gerichten beklagt.“

Union fordert Kartellamt zu mehr Eifer auf

Wichtiger als ein neues Instrument sei die Anwendung der vorhandenen. „Diese Debatte lenkt vom eigentlichen Kern ab“, sagte Müller. Das Wettbewerbsrecht sehe schon eine mögliche Abschöpfung und die Zerschlagung von Konzernen bei Marktmissbrauch vor. „Erforderlich ist ein Kartellamt, das seine Aufgaben entschlossen erfüllt“, sagte Müller und deutete damit Unzufriedenheit mit dem Bundeskartellamt an: „Unsere Erwartung als Politik ist klar: Wir wollen konkrete Ergebnisse aus Bonn sehen.“

Um die Verbraucher unmittelbar zu entlasten, setzt die Union auf Zahlungen an Bedürftige. „Funktioniert der Direktauszahlungsmechanismus, können wir den besonders Betroffenen künftig schnell und unkompliziert helfen“, sagte Müller. Der energiepolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Lenz, ergänzte: „Zunächst sollte der Finanzminister schauen, wie es hinsichtlich der Steuermehreinnahmen im eigenen Land bezüglich der hohen Spritpreise aussieht – und diese an die Verbraucher zurückgeben.“

Auch der Bochumer Energieökonom Andreas Löschel sagt: „Der erste Schritt wäre doch, die beschlossene strengere Überwachung von Mineralölkonzernen durch das Bundeskartellamt umzusetzen.“ Hiermit träfe man den Kern des Missstands, „die Marktmacht der Ölkonzerne“.

Die Erfahrung mit der Übergewinnsteuer 2022 sei ernüchternd: „Es wurden bedeutend weniger Erlöse erzielt als erhofft, da es zu Ausweichreaktionen kommt.“ Eine Übergewinnsteuer dürfte zum Teil auf die Konsumenten überwälzt werden, warnt er: „Dann werden tatsächlich die Verbraucher damit belastet. Die Energiepreise sinken so jedenfalls nicht.“

Falls Klingbeil vorsehe, die einbehaltenen Übergewinne als Hilfen für besonders belastete Haushalte oder Betriebe auszuzahlen, müsse man „hellhörig werden“, sagt Löschel. Das Versprechen sei schon bei der Rückzahlung der Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung nicht gehalten worden.