Was Frauen beim Rentencheck anders prüfen sollten als Männer

Stand: 13.08.2026, 18:27 Uhr

Kommentare

Uns auf Google folgen

Der Rentenbescheid ist für alle gleich. Die Situation dahinter ist es nicht. Was Frauen beim Rentencheck besonders beachten sollten.

Der Rentenbescheid ist ein standardisiertes Dokument. Was er nicht berücksichtigt: dass Frauen und Männer in Deutschland eine fundamental unterschiedliche Rentenrealität haben. Der Gender Pension Gap beträgt 34 Prozent. Frauen erhalten im Schnitt ein Drittel weniger Rente als Männer. Was dahintersteckt, sind Jahrzehnte unterschiedlicher Erwerbsbiografien, unterschiedlicher Care-Arbeit und unterschiedlicher struktureller Bedingungen.

Content-Partnerschaft:

Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Fortunalista entstanden.  Ob die eigene Altersvorsorge wirklich reicht, zeigt der kostenlose Renten-Check von Fortunalista. In wenigen Minuten liefert das Tool eine erste Einschätzung und konkrete Hinweise, wie sich mögliche Lücken schließen lassen. Hier klicken zum kostenlosen Renten-Check.

Wer als Frau einen Rentencheck macht, prüft deshalb andere Dinge als ein Mann mit ähnlichem Einkommen. „Ein Rentencheck für Frauen ist kein anderes Dokument“, sagt Margarethe Honisch, Finanzexpertin und Gründerin von Fortunalista. „Aber es sind andere Fragen, die gestellt werden müssen.“

Symbolbild Altersarmut und geringe Rente

Was Frauen beim Rentencheck anders prüfen sollten als Männer ©  IMAGO / Fotostand

Prüfpunkt 1: Kindererziehungszeiten vollständig erfasst?

Was Männer beim Rentencheck meistens nicht prüfen müssen: ob Kindererziehungszeiten angemeldet wurden. Wer die Kinder großgezogen hat, trägt diese Zeiten meistens in der eigenen Rentenbiografie. Was dabei aktiv geprüft werden muss: Sind alle Kindererziehungszeiten vollständig im Rentenkonto erfasst? Für jedes Kind bis zu drei Jahre, beantragt über Formular V0800.

Was dabei besonders relevant ist: Wenn beide Partner Elternzeit genommen haben, wurden die Zeiten richtig aufgeteilt? Immer nur eine Person kann die Kindererziehungszeit für dasselbe Kind und denselben Zeitraum geltend machen.

Prüfpunkt 2: Pflegezeiten erfasst?

Was Frauen überproportional häufig trifft: die Pflege von Angehörigen. Mütter, Schwiegereltern, erkrankte Partner. Was dabei rentenrechtlich möglich ist: Pflegezeiten können unter bestimmten Voraussetzungen als Beitragszeiten angerechnet werden. Was dafür gilt: Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben, die Pflege muss mindestens zehn Stunden wöchentlich betragen und ehrenamtlich erfolgen. Was dabei aktiv geprüft wird: Sind vergangene Pflegezeiten im Rentenkonto erfasst? Was fehlt, lässt sich nachmelden.

Prüfpunkt 3: Die Auswirkung von Teilzeit sichtbar machen

Was Frauen häufiger trifft als Männer: jahrelange Teilzeitarbeit nach der Elternzeit. Was der Rentenbescheid dabei hochrechnet: das aktuelle Gehalt bleibt konstant bis zur Rente. Was das nicht berücksichtigt: wenn Vollzeit geplant ist, aber aktuell Teilzeit gearbeitet wird. Was dabei ehrlich durchgerechnet werden muss: Was ergibt die Rentenformel, wenn das aktuelle Teilzeitgehalt bis zur Rente bleibt? Was ändert sich, wenn in fünf Jahren wieder Vollzeit gearbeitet wird? Diese beiden Szenarien zeigen, wie viel die Rückkehr zur Vollzeit für die eigene Rentenprognose bedeutet.

Prüfpunkt 4: Den Versorgungsausgleich verstehen

Was in einer Partnerschaft meistens nicht besprochen wird: Was passiert mit den Rentenansprüchen beider Personen im Falle einer Scheidung? Der Versorgungsausgleich teilt während der Ehezeit erworbene Rentenansprüche hälftig. Was das für Frauen mit Lücken durch Elternzeit und Teilzeit meistens bedeutet: ein Vorteil. Rentenpunkte des besser verdienenden Partners werden übertragen. Was dabei aktiv geprüft werden muss: Wie viele Rentenpunkte hat der Partner während der Ehezeit gesammelt? Was würde ein Versorgungsausgleich im Scheidungsfall bedeuten?

Prüfpunkt 5: Die Witwenrente nicht als Altersvorsorge einplanen

Was Frauen beim Rentencheck manchmal tun: die Rente des Partners als Teil der eigenen Altersvorsorge einrechnen. Was dabei die Realität ist: Die Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Partners. Nach eigenen Einkünften und Abzügen oft weniger. Was das für die eigene Planung bedeutet: Die Witwenrente darf nicht als Grundlage der eigenen Altersvorsorge dienen. Sie ist ein mögliches Sicherheitsnetz, kein Plan. Was stattdessen zählt: eigene Rentenpunkte, eigenes Depot, eigene Ansprüche.

Was der Rentencheck für Frauen zeigt

Was dabei meistens herauskommt: eine größere Lücke als bei Männern mit ähnlichem aktuellem Einkommen. Weil die Vergangenheit anders aussieht. Was dabei die wichtigste Erkenntnis ist: Diese Lücke lässt sich verkleinern. Nicht vollständig, nicht sofort. Aber mit den richtigen Schritten erheblich. Kindererziehungszeiten anmelden. Pflegezeiten prüfen. Betriebliche Altersvorsorge nutzen. Eigenes Depot aufbauen. Den Renteneintritt bewusst wählen. Fünf Hebel, alle heute möglich.

Frauen brauchen keinen anderen Rentenbescheid. Sie brauchen andere Fragen an denselben Bescheid. Wer diese Fragen stellt, bekommt ein vollständigeres Bild der eigenen Situation. Und vollständige Bilder führen zu besseren Entscheidungen.