Weiter planen für Bestattungswald bei Basdorf

Stand: 23.08.2026, 06:30 Uhr

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Hier soll der Vöhler Bestattungswald bei Basdorf entstehen. Links ist der Sportplatz, der Parkplatz dort kann genutzt werden.

Wald und Friedhof: Hier in etwa soll der Vöhler Bestattungswald bei Basdorf entstehen. Links ist der Sportplatz, dessen Parkplatz genutzt werden kann. © Marianne Dämmer

Im Waldgebiet „Am Steinberg“ bei Basdorf soll ein Bestattungswald entstehen (wir berichteten). Der Vöhler Haupt- und Finanzausschuss empfahl er bei seiner jüngsten Sitzung einstimmig, den Bebauungsplan entsprechend aufzustellen.

Vöhl-Basdorf – Im Waldgebiet „Am Steinberg“ bei Basdorf soll ein Bestattungswald entstehen (wir berichteten). Die öffentlich-rechtliche Trägerschaft übernimmt die Gemeinde Vöhl, Waldeigentümer ist die Waldeckische Domanialverwaltung und das Unternehmen FriedWald GmbH ist Dienstleister. Der Bestattungswald muss durch den Bebauungsplan als Friedhofsfläche ausgewiesen werden. Dem steht nach Ansicht des Vöhler Haupt- und Finanzausschusses nichts entgegen. Daher empfahl er bei seiner jüngsten Sitzung einstimmig, den Bebauungsplan entsprechend aufzustellen und das übliche Beteiligungsverfahren samt frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit in Angriff zu nehmen.

Das Waldgebiet „Am Steinberg“ beginnt direkt hinter Basdorf Richtung Edersee. Der Bebauungsplan soll die Fläche als „Bestattungs- und Wirtschaftswald“ gleichermaßen ausweisen, denn der Wald bleibt erhalten und soll auch weiterhin forstwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Die Bestattungsflächen sollen sukzessive erschlossen werden, erklärte Bernd Wecker vom Planungsbüro Bioline (Dalwigksthal).

Zugelassen werden neben der Waldbestattung nur wenige Anlagen, darunter ein Versammlungs- und Andachtsplatz von maximal 200 Quadratmetern. Schreitet die Erschließung im Laufe der Jahre fort, könnte ein weiterer Andachtsplatz gebaut werden, so Bernd Wecker. Eine Art Einfriedung soll optisch sehr zurückhaltend aus Holz gestaltet werden. „Im Grunde wird es sich nur um eine Kenntlichmachung des Gebietes handeln, das auch schon durch die mit Rindenmulch gestalteten Wege zu erkennen ist“, so Wecker. Ein neuer Parkplatz sei nicht nötig, da der vorhandene beim Sportplatz genutzt werden könne. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt knapp 43 Hektar. Alles werde naturverträglich gestaltet, auch die Urnen müssten biologisch abbaubar sein. Aufgrund dessen werde vermutlich kein Ausgleich nötig, auch die Forderung nach einem Lärmschutzgutachten hält Wecker für unwahrscheinlich.

Wie geht es weiter? Wenn auch die Gemeindevertretung am 24. August zustimmt, macht die Kommune den Aufstellungsbeschluss bekannt, das Beteiligungsverfahren nimmt seinen Lauf. Ein Satzungsbeschluss sei eventuell noch im laufenden Jahr möglich, so Wecker. (md)