Welche Leistungen dürfen die Starnberger Kliniken anbieten? Prüfung steht bevor
Stand: 30.07.2026, 07:00 Uhr
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Welche Leistungen dürfen die Starnberger Kliniken in Zukunft anbieten? Dazu fallen demnächst Entscheidungen. Klinikgeschäftsführerin Sarah Ertl sieht gute Chancen, dass viele beantragte Leistungsgruppen genehmigt werden. Für einige wichtige medizinische Angebote sei eine Prognose aber schwierig.
Starnberg – Am Freitag endet eine wichtige Frist im Zuge der Krankenhausreform. Bis Ende Juli müssen bundesweit die Medizinischen Dienste ihre Gutachten zu den Leistungsgruppenanträgen der Kliniken abschließen und im August ihre Ergebnisse mitteilen. Die Kliniken hatten zuvor angeben müssen, welche Leistungen sie künftig anbieten wollen. Die in der jeweiligen Region zuständigen Medizinischen Dienste begannen mit der Prüfung, ob die qualitativen Voraussetzungen erfüllt sind. Ist das notwendige Personal vorhanden? Stimmt die technische Ausstattung? Gibt der Medizinische Dienst grünes Licht, müssen noch die Länder – im Falle der Starnberger Kliniken das Bayerische Gesundheitsministerium – entscheiden, welche Leistungen ein Krankenhaus ab nächstem Jahr künftig von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet bekommt. Diese für die Zukunft vieler Häuser so wichtigen Entscheidungen sollen im Herbst fallen.
Eine zentrale Rolle bei der Beantragung der Leistungsgruppen für die Starnberger Kliniken spielte Dr. Sarah Ertl. Sie leitet bei der Starnberger Kliniken-Holding für die Häuser Starnberg, Seefeld, Herrsching und Penzberg die Stabsstelle Medizinstrategie und Leistungsentwicklung. Seit Mai ist die Chirurgin und studierte Gesundheitswissenschaftlerin auch Interimsgeschäftsführerin neben Thomas Weiler (wir berichteten). In dieser Funktion stellte sie sich am Montag im Starnberger Kreistag vor. Ein Pflichttermin, der Landkreis alleiniger Gesellschafter der Starnberger Kliniken. Ertl wagte den Blick voraus in den Herbst. Ein mögliches Ergebnis der anstehenden Entscheidungen vorauszusagen, sei „immerhin leichter als beim Lotto“, sagte Ertl, die vor 21 Jahren in ihrem praktischen Jahr erstmals am Klinikum Starnberg tätig war und seit 2018 durchgehend dort beschäftigt ist.
Starnberger Klinikum unterstützte Medizinischen Dienst
Der Medizinische Dienst habe in Starnberg um Unterstützung beim Entwickeln des Verfahrens zur Begutachtung der Kliniken gebeten. Deshalb sei sie an dessen Prüfverfahren relativ nah dran, erklärte Ertl. Für die Vielzahl der 28 für das Klinikum Starnberg beantragten Leistungsgruppen sei es ziemlich sicher, dass diese auch angeboten werden dürften. In einigen Leistungsgruppen, zu denen die Endoprothetik, also vor allem Hüft- und Kniegelenksprothesen, und die Wirbelsäulenchirurgie zählen, werde die anschließende Zuweisung durch den Freistaat allerdings spannend, da das Gesundheitsministerium diese „besonders genau und reglementiert verteilt“. So sagte es Ertl im Anschluss an die Sitzung gegenüber dem Starnberger Merkur.
Im Bereich Endoprothetik wolle die Regierung genauer hinschauen, wo es Überversorgungen gebe, hatte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) vergangene Woche angekündigt. Das Problem für die Kliniken: Die Chirurgie, und gerade auch die Endoprothetik, ist einer der Bereiche, die so vergütet werden, dass Kliniken mit ihnen auch Geld verdienen können. Landrat Stefan Frey fasste die zu erwartenden Folgen der Leistungsgruppenvergabe am Montag so zusammen: „Die Bereiche, in denen wir Geld verdienen, werden nicht mehr alle Kliniken bekommen.“
Was wird aus den Kliniken Herrsching, Seefeld und Penzberg?
Der Plan für die Starnberger Kliniken, die seit Jahresbeginn organisatorisch als ein Haus gelten, lautet mittelfristig: Die Endoprothetik soll sich in Seefeld konzentrieren, Herrsching soll sich auf die, laut Frey ebenfalls rentable, Geriatrie spezialisieren, bis die Häuser „in acht bis zehn Jahren“, so Frey, in einem Zentralkrankenhaus zusammengeführt werden.
Für Seefeld gelte aber das Gleiche wie für Starnberg, betonte Ertl: Über die Zuweisung der Gelenk-Leistungsgruppen entscheide das Gesundheitsministerium. Für Herrsching seien nur Leistungsgruppen beantragt, die nicht derartig reglementiert seien. Da das Haus die fachlichen Vorgaben vollumfänglich erfülle, „rechnen wir mit einer Zuweisung im beantragten Umfang“.
Auch für Penzberg seien „alle sinnvollen und bislang abgebildeten Leistungsgruppen beantragt“. Würde der Standort aber zu einem sektorenübergreifenden Versorger (SÜV) – stationäre und ambulante Behandlung unter einem Dach –, „wäre das Modell der Leistungsgruppen dort hinfällig“, so Ertl gegenüber dem Merkur. Ob es dazu komme, lasse sich beim Stand der bundespolitischen Diskussion um die SÜV noch nicht abschätzen.