Wenn Klimaschutz Verfassungssache wird
Mit der Unterschrift unter das Pariser Klimaabkommen 2015 haben sich alle 196 Unterzeichnerstaaten zum Kampf gegen die Erderwärmung verpflichtet. Der Klimaschutz wird in nationalen Gesetzen festgesetzt, einige Länder haben ihn sogar in ihre Verfassung aufgenommen. Die Bestimmungen reichen von allgemeinen Bekenntnissen bis zu konkreten Handlungsaufträgen an die Politik.
Ecuador: Der Staat muss Emissionen begrenzen
Ecuador gehört zu den Staaten mit einer besonders konkreten Klima-Klausel. Artikel 414 der Verfassung verpflichtet den Staat ausdrücklich, Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Erwähnt werden sogar die Mittel: Treibhausgasemissionen, Abholzung und Luftverschmutzung sollen begrenzt und Wälder geschützt werden.

Der Klimaschutz-Artikel fügt sich in eine Verfassung ein, die beim Umweltschutz ohnehin sehr weit geht. Seit 2008 erkennt das lateinamerikanische Land der Natur sogar eigene Rechte zu.
Sambia: Mechanismen gegen den Klimawandel
Auch Sambia hat dem Staat einen ausdrücklichen Auftrag erteilt. Artikel 257 der 2016 reformierten Verfassung verlangt von der Politik Mechanismen, um gegen den Klimawandel zu kämpfen.

Die Vorschrift steht in einem umfangreichen Katalog zum Umgang mit Umwelt und natürlichen Ressourcen. Dazu gehören der Schutz der Artenvielfalt, nachhaltige Energieversorgung und die Sanierung kontaminierter Gebiete.
Vietnam: Klimaschutz als Staatsaufgabe
In Vietnam steht der Klimawandel seit der Verabschiedung der Verfassung von 2013 ausdrücklich im Pflichtenheft des Staates. Artikel 63 verlangt eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, den Schutz von Natur und Artenvielfalt sowie Vorsorge gegen Naturkatastrophen und Maßnahmen gegen den Klimawandel.

Die Verfassung verbindet Klimapolitik darüber hinaus mit Energie- und Umweltpolitik. Denn der Staat soll erneuerbare Energien fördern.
Dominikanische Republik: Verfassungsauftrag zur Anpassung
Die Dominikanische Republik erwähnt in ihrer Verfassung weniger Maßnahmen gegen die Erderwärmung als deren Folgen. Artikel 194 erklärt einen nachhaltigen Flächennutzungsplan zur staatlichen Priorität, der eine effiziente und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen des Landes gewährleistet. Dies müsse zudem unter Berücksichtigung der notwendigen Anpassung an den Klimawandel erfolgen.
Für einen Karibikstaat, der besonders von steigenden Temperaturen und Extremwetterereignissen wie Hurrikans betroffen ist, bekommt Klimaanpassung damit Verfassungsrang.
Côte d'Ivoire: Klima für kommende Generationen bewahren
Auch die Elfenbeinküste thematisiert den Klimaschutz in ihrer Verfassung. In der Präambel verpflichtet sich das Land, zur Bewahrung des Klimas und einer gesunden Umwelt für künftige Generationen beizutragen.

Die Formulierung ist damit weniger konkret als etwa in Ecuador oder Sambia. Dennoch ist sie Teil der Verfassung: Die Präambel erklärt ausdrücklich, dass Klimaschutz integraler Bestandteil der Verfassung ist.
Tuvalu: Verfassung gegen den Untergang
Am existenziellsten ist die Frage für Tuvalu. Der pazifische Inselstaat verabschiedete 2023 eine neue Verfassung. Schon deren Präambel bezeichnet Klimawandel und Meeresspiegelanstieg als unmittelbare existenzielle Bedrohung für Sicherheit und Überleben des Landes.

Doch Tuvalu geht noch weiter. Die Verfassung erklärt, der Staat werde trotz möglicher klimabedingter Verluste seines physischen Territoriums dauerhaft fortbestehen. Seine Seegrenzen sollen grundsätzlich ebenfalls bestehen bleiben, selbst wenn sich Küstenlinien durch den steigenden Meeresspiegel verschieben.
Klimawandel wird damit zu einer Verfassungsfrage im wörtlichen Sinne: Was geschieht mit einem Staat, wenn Teile seines Staatsgebiets verschwinden?
Frankreich: Klimaschutz ja, aber nicht ausdrücklich
Frankreich hat seit 2005 eine Umweltcharta mit Verfassungsrang. Sie garantiert das Recht, "in einer ausgewogenen und die Gesundheit achtenden Umwelt" zu leben, verpflichtet Staat und Bürger zum Schutz der Umwelt und verankert das Vorsorgeprinzip.

Präsident Emmanuel Macron wollte noch weitergehen. 2021 schlug seine Regierung vor, ausdrücklich in Artikel 1 der Verfassung festzuschreiben, dass Frankreich den Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt sowie den Kampf gegen den Klimawandel garantiert. Das Vorhaben scheiterte im Streit zwischen Nationalversammlung und Senat.
Und Deutschland?
Deutschland verfügt über ein Klimaschutz-Gesetz, aber das Wort Klimaschutz steht bislang nicht als allgemeines Staatsziel im Grundgesetz. Trotzdem hat Klimaschutz auch in Deutschland Verfassungsrang.
Artikel 20a verpflichtet den Staat, "auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen" zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2021 klar, dass dieses Staatsziel auch den Klimaschutz umfasst.
Seit 2025 findet sich zudem das Ziel der Klimaneutralitätbis 2045 im Grundgesetz. Bis dahin sollen keine klimaschädlichen Treibhausgase mehr ausgestoßen oder unvermeidbare Emissionen durch natürliche oder technische Speicher vollständig ausgeglichen werden.
Die aktuelle Debatte in Deutschland ist davon aber zu trennen. Hier geht es um Klimaanpassung und Naturschutz, die als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankert werden sollen. Damit würden die Möglichkeiten des Bundes erweitert, Maßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels dauerhaft mitzufinanzieren.

Paris verpflichtet
Ohnehin müssen fast alle Staaten der Welt eine aktive Klimapolitik betreiben. Nach Artikel 4 des Pariser Klimaabkommens müssen alle Vertragsparteien regelmäßig nationale Klimabeiträge - sogenannte NDCs - vorlegen und innerstaatliche Minderungsmaßnahmen verfolgen, um deren Ziele zu erreichen. Alle Staaten bestimmen aber selbst, wie sie ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Klimaschutz im eigenen Land umsetzen und welche Gesetze und Regeln sie dazu festschreiben.