Wie ein Baum das Verhältnis zwischen Mieterin und Vermieter zerrütten kann
Stand: 01.09.2026, 09:16 Uhr
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Eine Mieterin aus Obertshausen kämpft gegen die Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters, der auch Kommunalpolitiker im Main-Kinzig-Kreis ist. Der Konflikt zwischen beiden besteht seit Jahren und hat einen besonderen Grund. Am Mittwoch treffen sich beide Parteien vor dem Amtsgericht Offenbach.
Obertshausen – Auf den ersten Blick erzählt diese Geschichte einen der zahllosen Fälle von Streitereien zwischen Mieter und Vermieter. Es geht um eine Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung in der Obertshausener Ostendstraße, gegen die formal nichts einzuwenden ist. Doch diese Geschichte hat viele Kapitel. Und deswegen wird morgen, Mittwoch, vor dem Amtsgericht Offenbach, in einem Güteverfahren darüber verhandelt. Ungewöhnlich ist die Geschichte auch, weil sie bisher nur von einer Seite erzählt wird, von Mieterin Bahar Rafiei. Die andere Seite, der Vermieter, schweigt, auch auf Anfrage dieser Redaktion.
Der Vermieter heißt Gerd Neumann und ist im Main-Kinzig-Kreis prominent, weil Vorsitzender der Grünen-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Schlüchtern. Deswegen hat diese Geschichte auch eine lokalpolitische Facette, denn Mitbewerber aus der Schlüchterner CDU sowie der AfD sollen sich bereits dafür interessieren.
Eigenbedarfskündigung nur vorgeschoben?
So erzählt es Bahar Rafiei. Sie ist vierzig Jahre alt. Als drei Monate altes Baby kam sie mit ihren Eltern aus dem Iran nach Deutschland. Seit dem 1. Juni 2015 wohnt sie in der Ostendstraße in einer Wohnung auf zwei Ebenen. Mit ihr leben der 17 Jahre alte Sohn und ihre Tochter (20). Rafiei erzählt von einem mittlerweile zerrütteten Verhältnis zu Neumann. Aber ausziehen will sie auf keinen Fall. Deswegen stemmt sie sich mit ihrem Anwalt Ibrahim Kurttas (Groß-Umstadt) gegen die Eigenbedarfskündigung, die für sie nur vorgeschoben ist, um eine aufmüpfige Mieterin loszuwerden. Neumann wiederum will Rafei durch den Gang vors Gericht zum Auszug zwingen.
Zusammengefasst begann der Ärger am 16. Mai 2023, nachdem im Garten der Ostendstraße von Neumann und seinem Enkel eine Platane stark beschnitten wurde. So erzählt es Rafiei. Der 16. Mai liegt in der Brut- und Setzzeit, in der Rückschnitte von Bäumen per Naturschutzgesetz verboten sind. Also wollte Rafiei von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Offenbach wissen, ob der Beschnitt widerrechtlich erfolgt sei. Die Behörde wurde in der Tat hellhörig und bestätigte Rafiei, dass für den Beschnitt keine Genehmigung erteilt worden sei.
Platanen dürfen beschnitten werden, sagt die Untere Natuschutzbehörde
Auf Anfrage dieser Redaktion teilt der Kreis Offenbach im Juli dieses Jahres mit, dass die UNB den Fall geprüft habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der Beschnitt rechtens gewesen sei. Platanen gehören demnach zu den schnittverträglichen Baumarten. Der Kopfbaumschnitt sei eine im anerkannten Regelwerk zur Baumpflege aufgeführte Gestaltungsform.
Und so erzählt Rafiei die Geschichte weiter. Seitdem sie wegen des Baumschnitts nachgeforscht habe, sei der Streit mit Neumann eskaliert. So habe es eine Mieterhöhung gegeben, die aber abgewendet worden sei, weil sich herausgestellt habe, dass die Wohnung keine 100, sondern nur 80 Quadratmeter Wohnfläche habe, weswegen Neumann seiner Mieterin 20.000 Euro wegen jahrelang zu viel gezahlter Miete erstattet habe. Es gab vergifteten Schriftverkehr, Hin und Her wegen Mängeln in der Wohnung, und vieles mehr. Und dann kam zum 28. Februar dieses Jahres die Eigenbedarfskündigung.
Die Wohnung ist renovierungsbedürftig
Neumann möchte demnach, dass in die Wohnung sein Enkel und dessen Freundin einziehen sollen. Beide verfolgen angeblich Familienpläne, weswegen Rafies Wohnung infrage komme, weil dort eine gute Kinderbetreuung möglich sei, wie es Neumanns Rechtsbeistand im Schriftverkehr begründet. Nominell wohnt der Enkel seit zwei Jahren schon im Haus – in der Wohnung unter der von Rafiei. Doch glaubt man ihr, dann hält sich dort nie jemand auf. In der Tat: Die Wohnung wirkt verwaist. Wo also wohnen Enkel und Freundin?
Rafieis „Streitwohnung“ in der Ostendstraße wiederum wirkt sanierungsbedürftig, allein der Schimmelflecken in Bad und Küche wegen. Im Obergeschoss ist sie verwinkelt. In der Enge haben sich die beiden Kinder kleine private Bereiche, eingerichtet, ohne Türen. Die schrägen Wände machen das Aufstellen von Schränken fast unmöglich, Schuhe werden deshalb auf der Treppe drapiert. Man kann komfortabler wohnen, aber für Rafiei ist die Ostendstraße erschwinglich. Alternativen habe sie gesucht, aber als alleinerziehende Mutter keine bezahlbaren gefunden, versichert sie. Auf Obertshausen und Umgebung ist sie angewiesen, weil ihr Sohn hier zur Schule geht.
Bahar Rafiiei wirkt einerseits müde von dem Streit, andererseits ist die Frau selbstbewusst und stresserprobt: Sie arbeitet als Zugbegleiterin bei der Bahn. (von Steffen Gerth)
Hinweis: In der Printversion des Textes wurde der Dienstag als Termin für die Güteverhandlung genannt. Die Redaktion hat bedauerlicherweise erst am Montag nach Redaktionsschluss erfahren, dass die Verhandlung auf Mittwoch verschoben worden ist. Daher konnte der Termin nur in der Onlineversion des Textes korrigiert werden.