Wilke-Prozess könnte noch bis Weihnachten oder gar Ostern dauern
Stand: 24.07.2026, 18:07 Uhr

Das Gerichtsverfahren um den Hygieneskandal bei der früheren Wurstfabrik Wilke wird wohl deutlich länger dauern als die ursprünglich angesetzten 14 Verhandlungstage.
Twistetal/Kassel – Das bestätigten am Freitag (24. Juli) in Kassel, am achten Verhandlungstag, auf Nachfrage unserer Zeitung die Chefanklägerin, Oberstaatsanwältin Sabrina Meier, und die Strafverteidiger der früheren stellvertretenden Geschäftsführerin und des früheren Produktionsleiters. Nicht zuletzt der Verfahrensfortschritt in dieser Woche habe gezeigt, wie mühsam das Nachzeichnen der Kausalketten in den elf angeklagten Todesfällen sei.
Der Vorsitzende der zweiten Großen StrafkammerDr. Mirko Schulte, sprach gestern noch einmal von einem Aufwand, vergleichbar mit einem Schwurgerichtsverfahren. Genauso aufwendig werden die Kausalketten in den sieben angeklagten Fällen von fahrlässiger Körperverletzung.
Ebenso akribisch müssen die Betrugsfälle durch Umetikettieren und die Insolvenzverschleppung nachgewiesen werden. Das kann dauern. Die Juristen rechnen mit noch vielen Prozesstagen: „Das kann bis Weihnachten dauern, vielleicht sogar bis Ostern“, spekulierte die Oberstaatsanwältin gestern.
Nächste Sitzungstermine sind am Montag, 27. Juli, und am Mittwoch, 29. Juli, jeweils um 10 Uhr im Saal D130 des Landgerichts in Kassel. Dann wird die Beschreibung der Todesfälle anhand der umfangreichen Krankenakten der verstorbenen Patienten fortgesetzt.
Zu Beginn des Verfahrens hatte das Gericht den Angeklagten die Möglichkeit zu persönlichen Einlassungen gegeben. Dahinter stand der Gedanke, bei einem weitgehenden Geständnis der stellvertretenden Geschäftsführerin und des ehemaligen Produktionsleiters die Aussicht auf eine Bewährungsstrafe einzuräumen.
Grundsätzlich sind diese beiden Mitangeklagten auch zu einem Teilgeständnis bereit, signalisierten deren Strafverteidiger. Vorher müsse aber geklärt sein, ob die Todesfälle tatsächlich durch den Verzehr von Wilke-Wurst ausgelöst wurden. Dieser Nachweis erscheint aktuell äußerst schwer zu führen, weil sämtliche Verstorbene bereits mit erheblichen Vorerkrankungen in die Krankenhäuser kamen. Somit ist nicht klar, ob die Patienten mit oder an den Listerien in der Wilke-Wurst verstarben.
Dazu hört das Gericht derzeit zwei medizinische Sachverständige, die sich schon vor sechs Jahren durch jede einzelne der langen Krankenakten gearbeitet haben.