Oktober bringt neue Regeln: Das ändert sich jetzt

Panorama

Bis Dezember soll es bei Spritpreisen eine Entlastung von 17 Cent pro Liter geben. Doch im Oktober sind noch weitere Änderungen geplant. (Symbolbild)
picture alliance/dpa | Jan Woitas

Kein Alkohol mehr an Bahnhöfen und die Uhren werden wieder umgestellt: Der neue Monat bringt Änderungen in verschiedenen Bereichen vom Garten bis zur Vorsorge.

Die Sommerzeit endet schon wieder und das Alkoholverbot an Bahnhöfen kommt – ein Blick auf die Neuerungen im Oktober.

Nach monatelangem Frust an der Zapfsäule gibt es für Autofahrer einen Lichtblick: Vom 1. Oktober bis 31. Dezember soll die Energiesteuer auf Diesel und Benzin um rund 14 Cent pro Liter gesenkt werden. Die Mehrwertsteuer eingerechnet ergibt sich laut Regierung an der Zapfsäule eine Entlastung von 17 Cent pro Liter. Bundestag und Bundesrat brachten dies unmittelbar vor dem letzten September-Wochenende auf den Weg. Bereits im Frühjahr hatte es einen zweimonatigen Tankrabatt gegeben. 

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Alkoholverbot an Bahnhöfen

Mit einem Alkoholverbot an allen deutschen Bahnhöfen will die Deutsche Bahn die Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte sowie die Sauberkeit verbessern. Bis zum 15. Oktober soll das Verbot schrittweise an 5400 Bahnhöfen umgesetzt werden. Das Konsumverbot gilt dann im gesamten Bahnhofsbereich inklusive der Bahnsteige. Bei Verstößen soll ein Platzverweis erfolgen, im Wiederholungsfall soll es ein Hausverbot geben.

Hinweisschild zum Alkoholverbot hängt an einem Bahnsteig im Hauptbahnhof.
An einigen Bahnhöfen wurde das Alkoholkonsumverbot bereits eingeführt.
Sven Hoppe/dpa

Umstellung auf die Winterzeit

Die Winterzeit startet – und wir bekommen wieder eine Stunde dazu: Am letzten Sonntag im Oktober endet die Sommerzeit in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern. In der Nacht auf Sonntag, den 25. Oktober, werden die Uhren von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt.

Heckenschnitt wieder erlaubt

Hecken und Büsche im heimischen Garten sind über den Sommer mal wieder kräftig gewachsen? Ab dem 1. Oktober dürfen diese wieder radikal gestutzt oder entfernt werden. Dann endet die seit Anfang März laufende Schonzeit, die dem Schutz von nistenden Vögeln und anderen Tieren dient.

Zentrales Vorsorgeregister

Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister als Abschriften digital hinterlegt werden. Im Ernstfall können so Ärztinnen und Ärzte oder Betreuungsgerichte nachschauen, welche Dokumente vorliegen, und diese unmittelbar einsehen.

Zuvor konnten sie nur nachschauen, welche Dokumente existieren und wo sie aufbewahrt werden. Der Upload der Dokumente erfolgt nicht durch die Betroffenen, sondern durch institutionelle, verifizierte Nutzer – das sind etwas Notare oder Rechtsanwälte.

Weniger Ewigkeitschemikalien in Kleidung und Kosmetik

Ob Regenjacke, Pizzakarton oder Hautpflegemittel: PFAS – das sind oberflächen- und hitzebeständige Chemikalien – begegnen Verbrauchern im Alltag an vielen Stellen. Sie sind besonders langlebig und bauen sich in der Umwelt kaum ab. Einige dieser „Ewigkeitschemikalien“ stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Ab dem 10. Oktober gelten für eine bestimmte PFAS-Untergruppe deshalb neue EU-Regeln. So dürfen einige Produkte PFAS künftig nur noch in geringeren Mengen enthalten oder müssen mit anderen Beschichtungen und Rezepturen hergestellt werden. (dpa/mp)