„Wirklich irre“: Nach Vermüllung verlangt Campingplatzbesitzer Gebühr für Badestrand

Stand: 29.08.2026, 18:00 Uhr

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Wer den Badestand des Campingplatzes am Stallauer Weiher nutzen möchte und kein Übernachtungsgast ist, muss 4 Euro bezahlen.

Wer den Badestand des Campingplatzes am Stallauer Weiher nutzen möchte und kein Übernachtungsgast ist, muss 4 Euro bezahlen. © Arndt Pröhl

Ein Gleitschirmflieger aus Bad Tölz wollte nach der Landung ins Wasser des Stallauer Weiher springen. Doch der Uferabschnitt gehört zum Campingplatz Demmelhof – und kostet jetzt Eintritt.

Wackersberg – Nach dem Gleitschirmflug direkt ins kühle Nass springen? Ein Pilot aus Bad Tölz erkundigte sich jüngst nach den genauen Regeln für den Seezugang direkt neben dem Landeplatz am Stallauer Weiher. Die Nachforschung unserer Zeitung bei Gemeinden, Eigentümern und dem Landratsamt zeigt: Das Baden ist weiterhin möglich, doch der direkte Uferabschnitt gehört zu einem Privatgelände mit klaren Spielregeln, die auch für geordnete Verhältnisse beim Parken sorgen sollen.

Baden weiterhin am See möglich

Für Gleitschirmflieger ist die Wiese am Stallauer Weiher im Grenzgebiet zwischen Wackersberg und Bad Heilbrunn der ideale Ort, um – nach dem Flug vom Startplatz auf dem Blomberg – zu landen. Nach der Konzentration in der Luft und dem Zusammenlegen der Ausrüstung war der anschließende Sprung ins Wasser für viele Piloten ein gewohnter Ausklang. Weil dieser direkte Weg zum Ufer nun an Bedingungen geknüpft ist, kam unter den Sportlern die Frage auf, wie es um das in der bayerischen Verfassung geregelte freie Betretungsrecht der Natur am See steht.

Die Recherche bei den Gemeinden zeigt, dass sich der Stallauer Weiher im Besitz mehrerer privater Anlieger befindet. Die Parzelle direkt neben dem Gleitschirmlandeplatz gehört zum Wackersberger Campingplatz Demmelhof. Betreiber Josef Demmel betont im Gespräch mit unserer Zeitung, dass die Flieger weiterhin willkommen sind: „Bei uns können die Gleitschirmflieger nach wie vor zum Baden kommen.“ Wer allerdings kein Übernachtungsgast auf dem Campingplatz ist und diesen spezifischen Uferbereich nutzen möchte, zahlt eine Gebühr von 4 Euro. „Dafür stellen wir auch die gesamte Infrastruktur mit Toilettenanlagen zur Verfügung“, erklärt Demmel.

Problem mit Müll, den Badegäste hinterlassen haben

Der Grund für die Gebühr liegt in den Erfahrungen der Vergangenheit. Zuvor mussten die Betreiber auf ihren Flächen große Mengen an Müll entsorgen. „Von benutzten Windeln über Verpackungen bis hin zu Essensresten. Es ist wirklich irre, wie manche Menschen hier alles hinterlassen haben“, schildert Demmel. Die Gebühr diene nicht zuletzt dem Erhalt und der Pflege der Anlage. Demmel betont in diesem Zusammenhang auch, dass es am Stallauer Weiher andere Stellen gibt, an denen ein komplett freier und kostenloser Zugang zum Wasser möglich ist.

Neben der Abfallthematik führte auch die Parksituation am Weiher zu Anpassungen. Demmel erklärt hierzu, dass die Parkmöglichkeiten inzwischen eingeschränkter sind. Dies liege allerdings schlicht daran, dass zuvor Besucher kreuz und quer auf seinen Privatflächen geparkt hatten. Um dem Herr zu werden, habe die Gemeinde nach Absprache mit ihm als Grundbesitzer bereits klare Parkverbotsschilder aufgestellt. „Weil sich beim ersten Versuch jedoch kaum jemand an die neuen Vorgaben hielt, hat die Gemeinde im Nachgang größere Hinweisschilder installiert“, so Demmel. Dadurch wird nun unter anderem sichergestellt, dass die lebenswichtigen Fluchtwege vom Campingplatz freigehalten werden.

Landratsamt erklärt rechtlichen Rahmen

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen verweist nach Anfrage zur rechtlichen Einordnung auf zwei Seiten derselben Medaille. Einerseits garantiert die Bayerische Verfassung in Artikel 141 jedermann den Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur. Andererseits schützt das Bürgerliche Gesetzbuch das Privateigentum – ein Eigentümer darf andere von Einwirkungen ausschließen, solange keine Gesetze entgegenstehen. Da der Campingplatz über einen rechtsgültigen Bebauungsplan der Gemeinde Wackersberg verfügt, sind die Nutzungen vor Ort geregelt.